Das Kuratorium
Das Kuratorium hat die Aufgabe, zum jährlichen wissenschaftlichen Tätigkeitsbericht, zum Geschäftsbericht und zur Jahresrechnung Stellung zu nehmen, dem Direktorium nach der Vorlage des Geschäftsberichts und der Prüfung der Jahresrechnung Entlastung zu erteilen, vorbehaltlich der Genehmigung des Kultusministers und des Ministers der Finanzen, den Haushaltsplan festzustellen, über Satzungsänderungen zu beschließen und sich eine Geschäftsordnung zu geben. Mitglieder des Kuratoriums werden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung berufen. Seit 2015 ist der Präsident der Universität Trier Vorsitzender des Kuratoriums. Die im Folgenden genannten Personen sind Mitglieder des Kuratoriums:
Der Beirat
Der Beirat berät mit den Direktoren Stiftungsangelegenheiten, insbesondere die Planung größerer Forschungsvorhaben und die allgemeine Ausrichtung der Forschungstätigkeit. Die Direktoren unterrichten den Beirat gemäß der Satzung der Stiftung über bestimmte, von ihnen getroffene Entscheidungen. Der Beirat berät und entscheidet über Meinungsverschiedenheiten der Direktoren und wirkt bei ihrer Bestellung mit. Dem Beirat gehören seit 2018 folgende Professoren der Universität Trier an:
Das Direktorium
Das Direktorium wird gebildet durch Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter als Vertreterin des rechtswissenschaftlichen Fachgebietes und Prof. Dr. Laszlo Goerke als Vertreter des wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebietes. Die Geschäftsführung hat zurzeit Prof. Goerke inne.