Juni 2017

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Divergenzanfrage des Zehnten BAG-Senats an den Fünften Senat - Festhalten an bisheriger Rechtsprechung zur Verbindlichkeit unbilliger Weisungen?

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung - Nichtigkeit kraft Gesetzes nicht durch salvatorische Klausel verhinderbar

Befristungsrecht

AG-Klagen auf Feststellung der Wirksamkeit einer Befristung oder Eintritt einer Zweckerreichung sind unzulässig

Befristung bei Ärzten in Weiterbildung nach ÄArbVtrG - Kein detaillierter Weiterbildungsplan erforderlich

Betriebliche Altersversorgung

Freifahrttickets für Ehepartner stellen ab Rentenbeginn eine Leistung der Betriebsrente dar

Betriebsübergang

Schutz der AN nach der Betriebsübergangsrichtlinie auch bei Betriebsübergang im Zusammenhang mit einem Pre-pack

Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einrichtung eines online einsehbaren Gruppenkalenders

Umfang der Vorlagepflicht im Rahmen von § 99 BetrVG - Beschränkung auf dem AG vorliegende Unterlagen

Insolvenz

Kein Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO an vom AG nicht an die Pensionskasse gezahlten Beiträgen - Unionsrechtskonforme Auslegung oder Rechtsfortbildung methodisch nicht möglich

Kündigung/Kündigungsschutz

Zielgerichtetes Betreiben der Abwahl eines Vereinsvorsitzenden auf intrigante Weise kann außerordentliche Kündigung der Geschäftsführerin des Vereins rechtfertigen

Sozialauswahl - Rentenberechtigte AN sind hinsichtlich des Kriteriums „Lebensalter“ deutlich weniger schutzwürdig

Bedrohung mit den Worten „Ich stech dich ab“ - Außerordentliche Kündigung auch im Falle schuldloser Äußerung gerechtfertigt

Fristlose Kündigung wegen Ausübung einer erlaubten Nebentätigkeit in sehr großem Umfang ohne vorherige Abmahnung unwirksam

Außerordentliche Kündigung wegen beharrlichem Verstoß gegen Gleitzeitgrundsätze kann gerechtfertigt sein

Sozialrecht

Keine Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Elterngeldberechnung

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Urteilsverkündung in Sachen Tarifeinheitsgesetz

Bemessungsgrundlage und Bemessungssatz für Höhe einer Jahressonderzahlung nach TV-L bei mehreren Arbeitsverhältnissen zum selben AG

Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten i.S.v. § 34 Abs. 3 TV-L

Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen - Ausschließlich oder überwiegend den Fertigungsprozess eines Katalogsbetriebs i.S.d. § 1 Nr. 2 S. 2 Halbs. 1 TV BZ ME unterstützende Betriebe unterfallen dem fachlichen Geltungsbereich des TV BZ ME

Urlaubsrecht

Generalanwalt - Kein Erlöschen des Urlaubsanspruchs ohne Möglichkeit zur Ausübung des Anspruchs

C. Literatur

Allgemein

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf unwahre und unberechtigte Mobbingvorwürfe

Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft wieder auf sicheren Füßen

Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz: Herausforderungen aus sozialversicherungswissenschaftlicher Perspektive

Potenzielle Arbeitgeber sind Arbeitgeber? - die Problematik der Solo-Selbstständigen

Die Sondervergütung und das Recht auf Zweitverwertung im Arbeitnehmerurheberrecht

Regelungsmöglichkeiten zur Vergütung von Umkleidezeiten

Arbeitnehmerüberlassung

Fremdpersonaleinsatz in Unternehmen: Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag in Deutschland und Österreich

Arbeitskampfrecht

Das Recht auf Arbeitskampf und die Zukunft des ILO-Überwachungssystems

Arbeitsvertragsrecht

Unbillige Weisungen

Die „Eigenart“ des Profifußballs - eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der Literaturmeinung

Verletzung der Fürsorgepflicht durch arbeitgeberseitiges Whistleblowing

Befristungsrecht

Die formellen Anforderungen an die Befristung von Arbeitsverträgen nach der Rechtsprechung des BAG

Betriebsübergang

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Arbeitsverhältnissen nach dem UmwG

Datenschutz

Der „neue“ Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG n.F.

Datenschutz im Arbeitsrecht - Offenbarungspflicht/Fragerecht, Mitarbeiter-Screening und Datenschutzgrundverordnung

Gleichbehandlung

Unmittelbare Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

„Mehr Transparenz bei den Gehältern ab Juli 2017?!“

Hinterbliebenenversorgung - eine Form der Altersleistung?

Freie Fahrt für AGG-Hopper?

Kündigung/Kündigungsschutz

Verstärkter Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Fallen beim Ausspruch von Kündigungen - Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Prozessuales

Außergerichtliche Rechtsverfolgung im Arbeitsrecht - Die 40-Euro-Pauschale nach § 288 V BGB als Impulsgeber

Vollständige Digitalisierung von Personalakten: Rechtslage, Risiken und Sicherheitsvorkehrungen bei der Vernichtung von Unterlagen mit Schriftformerfordernis

Arbeitsrechtliche Beweisverwertungsverbote und unternehmensinterne Untersuchungen - Compliance, Haftungsrisiken und Aufklärungsinteresse vs. Datenschutz und Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers

Sozialrecht

Neue Möglichkeiten zur Vermeidung von Sperrzeiten bei Aufhebungsverträgen

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung

Economy on demand: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Dreieckskonstellationen?

Unternehmensmitbestimmung

Kein Schutz des Status Quo bei der Gründung der dualistischen SE durch Umwandlung

D. Entscheidungsbesprechungen

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A. Gesetzgebung

Bundestag beschließt Verbesserungen bei der Rente

Meldung des BMAS vom 1.6.2017

Der Deutsche Bundestag hat am 1.6.2017 drei wichtige rentenpolitische Gesetzesvorhaben beschlossen.

  • Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz soll die vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland auf den Weg gebracht werden. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Zum 1.7.2024 soll in Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten.
  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll durch gezielte Maßnahmen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht auf freiwilliger Basis eine weitere Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden, erreichen.
  • Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) werden erneut wesentliche Leistungsverbesserungen für diejenigen auf den Weg gebracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können.

Die Gesetze sollen in ihren maßgeblichen Teilen zum 1.1.2018 in Kraft treten. Die Gesetzentwürfe sind auf der Seite des BMAS abrufbar.

(tr)

Beschlüsse des Bundestages

236. Sitzung, 31.5.2017: Keine relevanten Beschlüsse.

237. Sitzung, 1.6.2017:

  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) sowie Annahme des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 18/11286, 18/12612, 18/12613)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Gesetzliche Rente stabilisieren - Gute Rente für alle sichern“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/12612, 18/11402)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für eine faire und nachhaltige betriebliche Altersversorgung und ein stabiles Drei-Säulen-System“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/12612, 18/10384)
  • Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 18/12510)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/7110, 18/6589)
  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) sowie Annahme des Gesetzentwurfs und Ablehnung des Entschließungsantrags (BT-Drs. 18/11923, 18/12584, 18/12614, 18/12618)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Renteneinheit verwirklichen - Lebensleistung anerkennen“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/12584, 18/10862)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Renteneinheit vollenden - Gleiches Rentenrecht in Ost und West“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/12584, 18/10039)
  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistung bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) sowie Annahme des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 18/11926, 18/12590, 18/12615)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/12590, 18/12087)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Gesetzliche Rente stärken, Rentenniveau anheben und die solidarische Mindestrente einführen“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/12434, 18/10891)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Zeit für einen Kurswechsel - Rentenniveau deutlich anheben“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/11222, 18/10471)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung überführen“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/11222, 18/8610)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für eine faire und transparente private Altersvorsorge und ein stabiles Drei-Säulen System“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/11222, 18/7371)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gesamtkonzept Alterssicherung - Verlässlich, nachhaltig, solidarisch und gerecht“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/12586, 18/12098)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Einen armutsfesten, gesetzlichen Mindestlohn sicherstellen“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/12177, 18/11599)

238. Sitzung, 2.6.2017:

  • Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Programm für soziale Gerechtigkeit - Konsequenzen aus dem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 18/11796)
  • Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Teilhabe statt Armut - Alle Menschen am Wohlstand beteiligen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 18/12557)

(tr)

Beschlüsse des Bundesrates

958. Sitzung, 2.6.2017:

  • Ablehnung der Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung durch erste Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung (BR-Drs. 236/17)
  • Keine Einwendungen gegen den Entwurf eines Gesetzes zu der am 19.6.1997 beschlossenen Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (BR-Drs. 316/17)
  • Zustimmung und Entschließung zur Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1.7.2017 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 - RWBestV 2017) (BR-Drs. 349/17)
  • Zustimmung zur Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration (BR-Drs. 359/17)

(tr)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I Nr. 30-39:

  • Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.5.2017 (BGBl. I Nr. 30, S. 1228)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung vom 1.6.2017 (BGBl. I Nr. 34, S. 1503)
  • Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1.7.2017 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 - RWBestV 2017) vom 8.6.2017 (BGBl. I Nr. 35, S. 1522)
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin (Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung - KlaCembAusbV) vom 8.6.2017 (BGBl. I Nr. 35, S. 1535)
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin (Biologiemodellmacherausbildungsverordnung - BMMAusbV) vom 8.6.2017 (BGBl. I Nr. 35, S. 1550)
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin (Bürsten- und Pinselmacherausbildungsverordnung - BüPinAusbV) vom 8.6.2017 (BGBl. I Nr. 35, S. 1559)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung vom 16.6.2017 (BGBl. I Nr. 39, S. 1874)

Teil II Nr. 12-14: Keine relevanten Veröffentlichungen.

(tr)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) Ausgaben L 139 bis 163

  • Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 281/2015 vom 30.10.2015 zur Änderung von Anhang XVIII (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen) des EWR-Abkommens [2017/1070] (L 161, S. 71)

(tr)

B. Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Divergenzanfrage des Zehnten BAG-Senats an den Fünften Senat - Festhalten an bisheriger Rechtsprechung zur Verbindlichkeit unbilliger Weisungen?

BAG, Beschluss vom 14.6.2017 - 10 AZR 330/16 - Pressemitteilung Nr. 25/17

Der Zehnte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass der AN im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Weisung des AG auch dann nicht befolgen muss, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt.
Damit weicht der Zehnte Senat von der Rechtsprechung des Fünften Senats (22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) ab. Dieser hatte die Auffassung vertreten, dass sich ein AN über eine unbillige Weisung, die nicht aus anderen Gründen unwirksam ist, nicht hinwegsetzen dürfe, solange keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliege, die deren Unwirksamkeit feststelle.
Der Zehnte Senat fragt deshalb nach § 45 Abs. 3 S. 1 ArbGG an, ob der Fünfte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält.

(dl)

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung - Nichtigkeit kraft Gesetzes nicht durch salvatorische Klausel verhinderbar

BAG, Urteil vom 22.3.2017 - 10 AZR 448/15 - Leitsatz

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das entgegen § 74 Abs. 2 HGB keine Karenzentschädigung enthält, ist kraft Gesetzes nichtig. Eine salvatorische Klausel ist nicht geeignet, diese Folge zu beseitigen oder zu heilen.

(dl)

Befristungsrecht

AG-Klagen auf Feststellung der Wirksamkeit einer Befristung oder Eintritt einer Zweckerreichung sind unzulässig

BAG, Urteil vom 15.2.2017 - 7 AZR 153/15 - Leitsatz

Eine Feststellungsklage des AG, die die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags oder - im Fall einer Zweckbefristung - den Streit über den Eintritt der Zweckerreichung oder dessen Zeitpunkt klären soll, ist unzulässig.

(dl)

Befristung bei Ärzten in Weiterbildung nach ÄArbVtrG - Kein detaillierter Weiterbildungsplan erforderlich

BAG, Urteil vom 14.6.2017 - 7 AZR 597/15 - Pressemitteilung Nr. 26/17

Voraussetzung für eine Befristung nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) ist, dass die beabsichtigte Weiterbildung die Beschäftigung des Arztes prägt. Dabei ist nach allgemeinen befristungsrechtlichen Grundsätzen auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Planungen und Prognosen abzustellen, die der AG im Prozess anhand konkreter Tatsachen darzulegen hat. Dazu ist anzugeben, welches Weiterbildungsziel mit welchem nach der anwendbaren Weiterbildungsordnung vorgegebenen Weiterbildungsbedarf für den befristet beschäftigten Arzt angestrebt wurde. Zudem ist -  jedenfalls grob umrissen - darzustellen, welche erforderlichen Weiterbildungsinhalte in welchem zeitlichen Rahmen vermittelt werden sollten. Ein schriftlicher detaillierter Weiterbildungsplan ist ebenso wenig erforderlich wie die Aufnahme eines solchen Plans in die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien.

(dl)

Betriebliche Altersversorgung

Freifahrttickets für Ehepartner stellen ab Rentenbeginn eine Leistung der Betriebsrente dar

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.6.2017 - 6 Sa 173/17 - Pressemitteilung Nr. 28/17

Gewährt ein AG den Ehepartnern seiner Beschäftigten und Betriebsrentner Freifahrttickets, so kann er diese Leistung zwar für die aktive Zeit der AN mithilfe einer ablösenden Betriebsvereinbarung abschaffen.
Soweit dies auch für die Zeit des Ruhestandes gelten soll, ist die Ablösung jedoch unwirksam. Für die Zeit des Bezuges einer Betriebsrente stellen die Freifahrttickets eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar.

(dl)

Betriebsübergang

Schutz der AN nach der Betriebsübergangsrichtlinie auch bei Betriebsübergang im Zusammenhang mit einem Pre-pack

EuGH, Urteil vom 22.6.2017 - Rs. C-126/16 „Federatie Nederlandse Vakvereniging u.a.“

Der in Art. 3 und 4 der Richtlinie 2001/23/EG gewährleistete Schutz der AN gilt auch, wenn der Übergang eines Unternehmens im Anschluss an eine Konkurseröffnung im Zusammenhang mit einem Pre-pack stattfindet, das vor der Konkurseröffnung vorbereitet und unmittelbar danach vollzogen wird. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob dieses Pre-pack auch die Maximierung des Erlöses aus der Übertragung für die Gesamtheit der Gläubiger des in Rede stehenden Unternehmens zum Ziel hat.

(tk)

Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einrichtung eines online einsehbaren Gruppenkalenders

LAG Nürnberg, Urteil vom 21.2.2017 - 7 Sa 441/16 - Leitsatz

Hat der AG vor der Einrichtung des Gruppenkalenders in Outlook den Betriebsrat nicht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beteiligt, ist eine Weisung den Gruppenkalender zu benutzen unwirksam. Eine entsprechende Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen.

(dl)

Umfang der Vorlagepflicht im Rahmen von § 99 BetrVG - Beschränkung auf dem AG vorliegende Unterlagen

ArbG München, Beschluss vom 16.3.107 - 12 BV 394/16 - Leitsatz

Unterlagen, über die der AG nicht verfügt, braucht er dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 99 BetrVG nicht vorzulegen.

(dl)

Insolvenz

Kein Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO an vom AG nicht an die Pensionskasse gezahlten Beiträgen - Unionsrechtskonforme Auslegung oder Rechtsfortbildung methodisch nicht möglich

BAG, Urteil vom 21.3.2017 - 3 AZR 718/15 - Leitsatz

Ein von Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der AN bei Zahlungsunfähigkeit des AG gebotener Schutz der AN in der Insolvenz des AG führt nicht zur Begründung eines Aussonderungsrechts nach § 47 InsO an den vom AG nicht an die Pensionskasse gezahlten Beiträgen. Eine unionsrechtskonforme Auslegung oder richterliche Rechtsfortbildung von § 47 InsO, nach der eine Aussonderung keine Trennung des auszusondernden Vermögens vom Vermögen des Schuldners erfordert, übersteigt die Grenze des rechtsmethodisch Erlaubten.

(dl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Zielgerichtetes Betreiben der Abwahl eines Vereinsvorsitzenden auf intrigante Weise kann außerordentliche Kündigung der Geschäftsführerin des Vereins rechtfertigen

BAG, Urteil vom 1.6.2017 - 6 AZR 720/15 - Pressemitteilung Nr. 24/17

Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein solch illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört.

(dl)

Sozialauswahl - Rentenberechtigte AN sind hinsichtlich des Kriteriums „Lebensalter“ deutlich weniger schutzwürdig

BAG, Urteil vom 27.4.2017 - 2 AZR 67/16 - Leitsatz

Ein regelaltersrentenberechtigter AN ist in einer Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG hinsichtlich des Kriteriums "Lebensalter" deutlich weniger schutzbedürftig als ein AN, der noch keine Altersrente beanspruchen kann.

(dl)

Bedrohung mit den Worten „Ich stech dich ab“ - Außerordentliche Kündigung auch im Falle schuldloser Äußerung gerechtfertigt

LAG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2017 - 11 Sa 823/16 - Pressemitteilung Nr. 22/17

Bedroht ein Sachbearbeiter des Landeskriminalamtes seinen Vorgesetzten mit den Worten „Ich stech dich ab“, so ist dem Land seine Weiterbeschäftigung nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Dies gilt selbst dann, wenn die Äußerung aufgrund ggf. eingeschränkter Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt schuldlos erfolgt sein sollte.

(dl)

Fristlose Kündigung wegen Ausübung einer erlaubten Nebentätigkeit in sehr großem Umfang ohne vorherige Abmahnung unwirksam

LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.6.2017 - 5 Sa 869/16 - Pressemitteilung Nr. 26/17

Darf ein AN unter Nutzung arbeitgeberseitiger Ressourcen Nebentätigkeiten ausüben und macht er von dieser Möglichkeit zwar in sehr großem Umfang, aber offen und transparent, Gebrauch, so ist eine aus diesem Grund ausgesprochene außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam.

(dl)

Außerordentliche Kündigung wegen beharrlichem Verstoß gegen Gleitzeitgrundsätze kann gerechtfertigt sein

LAG Hamburg, Urteil vom 2.11.2016 - 5 Sa 19/16 - Leitsatz

Das beharrliche Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden kann ein wichtiger Grund an sich für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten sein. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird dann auch im Rahmen der Interessenabwägung nicht mehr verhindert, wenn sich dieser Vertragsverstoß als Glied in einer Reihe weiterer Vertragsverstöße darstellt und Abmahnungen vorliegen, die Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen rügen.

(dl)

Sozialrecht

Keine Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Elterngeldberechnung

BSG, Urteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 5/16 R - Pressemitteilung 30/2017

Jährlich einmal gezahlte Sonderzahlungen in Form eines Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht und erhöhen das Elterngeld nicht.

(tk)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Urteilsverkündung in Sachen Tarifeinheitsgesetz

BVerfG, Pressemitteilung Nr. 40/2017 vom 2.6.2017

Das Bundesverfassungsgericht wird am 11.7.2017 seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes verkünden.

(tk)

Bemessungsgrundlage und Bemessungssatz für Höhe einer Jahressonderzahlung nach TV-L bei mehreren Arbeitsverhältnissen zum selben AG

BAG, Urteil vom 22.3.2017 - 10 AZR 623/15 - Leitsatz

Bestehen in einem Kalenderjahr nacheinander mehrere Arbeitsverhältnisse desselben AN zu demselben AG, sind Bemessungsgrundlage und Bemessungssatz für die Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 Abs. 3 S. 3 TV-L und nicht nach § 20 Abs. 3 S. 1 und S. 2 TV-L zu bestimmen, wenn das Arbeitsverhältnis, das am 1. Dezember des Jahres besteht, nach dem 31. August des Jahres begonnen hat. Ob zwischen den Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang bestanden hat, ist für die Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung unerheblich.

(dl)

Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten i.S.v. § 34 Abs. 3 TV-L

BAG, Urteil vom 29.6.2017 - 6 AZR 364/16 - Pressemitteilung Nr. 29/17

Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden. Der Begünstigungsausschluss verletzt weder Art. 3 Abs. 1 GG noch Art. 45 AEUV.
Zwar wurden TV-L und TVöD aus den früheren BAT/BAT-O entwickelt, der Verzicht auf eine dem § 19 Abs. 3 BAT/BAT-O entsprechende Regelung stellt jedoch eine bewusste und daher nicht analogiefähige Regelungslücke dar.

(dl)

Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen - Ausschließlich oder überwiegend den Fertigungsprozess eines Katalogsbetriebs i.S.d. § 1 Nr. 2 S. 2 Halbs. 1 TV BZ ME unterstützende Betriebe unterfallen dem fachlichen Geltungsbereich des TV BZ ME

BAG, Urteil vom 22.2.2017- 5 AZR 252/16 - Leitsatz

Betriebe, die nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs i.S.d. § 1 Nr. 2 S. 2 Halbs. 1 TV BZ ME unterstützen, unterfallen nach § 1 Nr. 2 S. 2 Halbs. 2 TV BZ ME dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie vom 22. Mai 2012.

(dl)

Urlaubsrecht

Generalanwalt - Kein Erlöschen des Urlaubsanspruchs ohne Möglichkeit zur Ausübung des Anspruchs

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev vom 8.6.2017 - Rs. C-214/16 „King“

Der EuGH muss sich im Rahmen eines vom Court of Appeal (England & Wales) vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen mit der Frage befassen, ob das Recht auf bezahlten Jahresurlaub erlöschen kann, wenn der AN nicht die Möglichkeit erhalten hat, dieses Recht wahrzunehmen. Nach Ansicht des Generalanwalts erlischt der Anspruch nicht:
Wenn der AN den ihm zustehenden Jahresurlaub in dem Bezugszeitraum, in dem ein Anspruch auszuüben ist, ganz oder teilweise nicht nimmt, den Urlaub aber genommen hätte, wenn nicht der AG die Vergütung für genommene Urlaubszeiten verweigern würde, kann der AN geltend machen, dass er an der Ausübung seines Anspruchs auf bezahlten Urlaub gehindert ist, so dass der Anspruch so lange übertragen wird, bis der AN die Möglichkeit zur Ausübung des Anspruchs hatte.
Erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die im mitgliedstaatlichen Recht angeordneten zeitlichen und sonstigen Beschränkungen der Ausübung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub auf den dann bestehenden Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den bezahlten Jahresurlaub zur Anwendung kommen, sofern diese Beschränkungen nicht die Grenzen des den Mitgliedstaaten nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 zustehenden Ermessens überschreiten und im Übrigen mit dem Unionsrecht in Einklang stehen.
Im Fall einer Streitigkeit zwischen einem AN und einem AG über die Frage, ob der AN Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub hat, ist es nach Ansicht des Generalanwalts mit dem Unionsrecht und insbesondere mit dem Grundsatz eines wirksamen Rechtsbehelfs nicht vereinbar, wenn der AN zunächst Urlaub nehmen muss, ehe er feststellen kann, ob er Anspruch auf Bezahlung hat.

(tk)

C. Literatur

Allgemein

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf unwahre und unberechtigte Mobbingvorwürfe

RAe Dr. Heiko Reiter/Dr. Josef Toma, Frankfurt/Berlin, BB 2017, 1269-1276

Erhebt ein AN Mobbingvorwürfe gegenüber seinem AG, seinem Vorgesetzten oder einem anderen Kollegen, so hat er die Möglichkeit, sein Beschwerderecht gemäß § 84 Abs. 1 S. 1 BetrVG bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AGG geltend zu machen. Korrespondierend dazu trifft den AG eine aus § 84 Abs. 2 BetrVG und § 13 Abs. 1 S.2. AGG resultierende Prüfungs- und Bescheidungs- bzw. Mitteilungspflicht. Die Autoren beschäftigen sich mit der Frage, welche Folge ein, nach der Prüfung des AG, unwahrer oder unberechtigter Mobbingvorwurf für den AN hat und zu welchen Reaktionen der AG in diesem Fall berechtigt ist. Ihrer Ansicht nach begehen die AN je nach Art und Inhalt der Äußerung eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, unter Umständen sogar eine strafbare Handlung. Abhängig von der Schwere der Pflichtverletzung und der Stärke der Beeinträchtigung der Rechte des Angeschuldigten habe der AG die Möglichkeit, mit dem gesamten Instrumentarium arbeitsrechtlicher Gestaltungsmittel - von der Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung- zu reagieren.

(ks)

Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft wieder auf sicheren Füßen

RA Prof. Andreas Biedermann, Hildesheim, BB 2017, 1333-1338

Der Autor unterzieht die Beschlüsse des BAG hinsichtlich zur Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) einer kritischen Würdigung und beleuchtet das in deren Folge ergangene neue Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz umfassend. Weiterhin werden Folgen dieser Entwicklung für die Praxis herausgearbeitet, wobei auch auf AVEn in anderen Branchen eingegangen wird.

(tl)

Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz: Herausforderungen aus sozialversicherungswissenschaftlicher Perspektive

Vincenzo Cusumano/Argang Ghadiri/Prof. Dr. Michael Heister/Prof. Dr. Karin Hummel/K. Küßner/Prof. Dr. Johannes Mockenhaupt/Lutz Nelles/Prof. Dr. Theo Peters/Prof. Dr. Susanne Peters-Lange/Prof. Dr. Christian Rexrodt/Prof. Dr. Joachim Rösler/Prof. Dr. Erwin Toepler/Prof. Dr. Dirk Windemuth, Hennef (Sieg), SR 2017, 58-78

Die Autoren des Forums Sozialversicherungswissenschaft e.V. zeigen in ihrem Beitrag die Zusammenhänge zwischen zunehmender Digitalisierung und Automatisierung der Arbeitswelt und daraus folgenden psychischen Belastungen bzw. Erkrankungen von AN auf. Sie nennen Ansätze zur Prävention und erarbeiten insbesondere Gestaltungsmöglichkeiten (arbeits- und sozial-)rechtlicher Rahmenbedingungen zur Entschärfung der steigenden Verdichtung und Entgrenzung von Arbeit sowie der daraus folgenden Gefährdung von AN.

(tl)

Potenzielle Arbeitgeber sind Arbeitgeber? - die Problematik der Solo-Selbstständigen

Franz Vetter, Stuttgart, NZA-RR 2017, 281-288

Der Autor beleuchtet in kritischer Weise den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 21.7.2016 (Az.14 BvL 5007/15) und ein zugrundeliegendes Rechtsgutachten der Professoren Bayreuther und Deinert, wonach arbeitnehmerlose Betriebe (sog. Solo-Selbstständige) in einen Tarifvertrag einbezogen werden können und damit AG im tarifrechtlichen Sinne gleichgestellt werden. Im Ergebnis lehnt der Autor diese Ansicht als anhand gängiger juristischer Methodik nicht vertretbar ab. Im Zuge der Diskussion stellt er auch Zusammenhänge zum jüngst verabschiedeten Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) her und hinterfragt dessen Auswirkungen auf die Thematik.

(tl)

Die Sondervergütung und das Recht auf Zweitverwertung im Arbeitnehmerurheberrecht

Wiss. Mit. Roman Konertz, LL.M, Hagen, NZA 2017, 614-618

Der Beitrag beleuchtet die jüngste Reform des Urheberrechtsgesetzes, in der die im Arbeitsverhältnis relevanten Bereiche der gesonderten Vergütung und der weiteren Nutzung des Werks durch den Urheber neu geregelt wurden.

Es wird u.a. auf das neu normierte Recht auf Auskunft und Rechnungslegung aus den §§ 32 d, 32 e UrhG eingegangen und die Geltung dieser Normen im Arbeitsverhältnis diskutiert. Die generelle Anwendung der §§ 32 d, 32 e UrhG auf das Arbeitsverhältnis ist nach Meinung des Autors zu bejahen, allerdings sei deren Anwendungsbereich auf bestimmte Einzelfälle beschränkt und werde für die meisten Arbeitsverhältnisse keine Bedeutung haben.
Sodann wird auf die Regelung des § 40a UrhG eingegangen. Diese Vorschrift regelt das Recht auf Zweitverwertung des Werks durch den Urheber. Dabei wird in Frage gestellt, ob die Norm mit dem Wesen des Arbeitsvertrages vereinbar ist und ob der Zweck der Vorschriften der Anwendung im Arbeitsverhältnis entgegensteht. § 40a UrhG sei zwar im Arbeitsverhältnis anwendbar, aber nach Meinung des Autors fehl am Platz, da der AN einer solchen Regelung nicht bedürfe.

In einem Fazit kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass mit der Reform eine erhebliche Rechtsunsicherheit einhergeht, sofern keine tarifvertraglichen Regelungen vorliegen. Deshalb sei den Tarifvertragsparteien geraten, sich über arbeitnehmerurheberrechtliche Aspekte Gedanken zu machen.

(tr)

Regelungsmöglichkeiten zur Vergütung von Umkleidezeiten

RAe Dr. Nils Schramm/Dr. Matthias Lodemann, LL.M. (Wellington), Hamburg, NZA 2017, 624-627

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des BAG vom 13.12.2016 (9 AZR 574/15, NZA 2017, 459) zur Frage der Vergütung von Umkleidezeiten, gehen die Verfasser den Folgen dieser neuen Entscheidung nach. Sie zeigen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung auf, ob und inwieweit die Vergütung von Umkleidezeiten in Arbeits- und Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen geregelt bzw. ausgeschlossen werden kann.

(tr)

Arbeitnehmerüberlassung

Fremdpersonaleinsatz in Unternehmen: Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag in Deutschland und Österreich

Dr. Julia Schitter/Margrit Nölke, Wien/Berlin, DB 2017, 1145-1150

Durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ werden in Deutschland seit dem 1.4.2017 zentrale Punkte der Zeitarbeit neu reguliert. Zudem trifft der neu eingeführte § 611 a BGB fortan eine gesetzliche Regelung zum Arbeitsvertrag. Die Autorinnen nehmen diese Neuerungen zum Anlass, die unterschiedliche Herangehensweise von Deutschland und Österreich zur Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung darzustellen. Insbesondere mit Blick auf jüngere EuGH-Rechtsprechung kommen sie zum Ergebnis, dass die Behandlung der aufgeworfenen Abgrenzungsfrage immer einer individuellen Prüfung des Einzelfalles durch eine Gesamtschau aller Umstände bedarf. Insofern befürworten die Autorinnen die Entscheidung des Gesetzgebers, auf die Einführung eines starren gesetzlichen Kataloges von Abgrenzungskriterien zu verzichten.

(ks)

Arbeitskampfrecht

Das Recht auf Arbeitskampf und die Zukunft des ILO-Überwachungssystems

Prof. Dr. Jean-Michel Servais, Girona, SR 2017, 45-57

Der Autor stellt in seinem Beitrag die Funktionsweise und die Entwicklung der verschiedenen Instrumente zur Überwachung der Einhaltung der ILO-Normen dar. Dabei zeigt er deren Schwächen auf und entwickelt Vorschläge zur Weiterentwicklung und Stärkung dieser Mechanismen, indem er u.a. Rückgriff auf die historischen Hintergründe nimmt. Ein besonderes Augenmerk legt er auf das Arbeitskampfrecht sowie dessen Beurteilung in den nationalen und internationalen Rechtsordnungen und insbesondere den Konflikt über die Auslegung dieses Rechts innerhalb der Organe der ILO.

(ks)

Arbeitsvertragsrecht

Unbillige Weisungen

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hromadka, Passau, NZA 2017, 601-607

Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob ein AN den Weisungen seines AG auch dann folgen muss, wenn diese unbillig sind. Das BAG hat im Jahr 2012 entschieden, dass auch unbillige Weisungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung verbindlich sind. Dem widersprechen das LAG Hamm und das LAG Düsseldorf. Zur Beantwortung der Frage prüft der Autor zunächst, inwieweit § 315 BGB neben § 106 GewO auf Weisungen überhaupt anwendbar ist. Unabhängig von dieser Anwendbarkeit klärt er sodann, ob der AN auf Grundlage von § 315 Abs. 3 BGB und § 106 GewO tatsächlich bis zu einer gerichtlichen Entscheidung an die Weisung gebunden ist. Im Ergebnis befindet der Autor den - seines Erachtens zu weit gefassten - § 106 GewO als Grundlage für die Problematik. Er schlägt einen neuen Gesetzeswortlaut vor. Demzufolge soll eine unbillige Weisung zur Leistungsverweigerung berechtigen, soweit sie für den AN unzumutbar ist. Ist eine Unzumutbarkeit abzulehnen, so müsse der AN, entsprechend der Rechtsprechung des BAG, der unbilligen Weisung nachkommen, bis eine gerichtliche Entscheidung die Weisung als unbillig erachtet.

(ks)

Die „Eigenart“ des Profifußballs - eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der Literaturmeinung

RA Sander Runkel, Frankfurt a.M., BB 2017, 1209-1212

Der Autor diskutiert die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG im Bereich des Profifußballs unter Heranziehung einer branchenspezifischen Betrachtung und kritischer Würdigung der ergangenen Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz und des ArbG Mainz. Er hebt hervor, dass der Aspekt der Flexibilität von AG und AN bei Befristungen im Vordergrund stehe. Insbesondere in den ersten beiden Ligen des Profifußballs sei der Sicherheitsgedanke bzw. der Schutz des AN vor Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichem Kahlschlag vernachlässigbar. Abzuwarten sei ein diesbezügliches Urteil des BAG, welches wünschenswerterweise Rechtssicherheit über den Bereich des Profifußballs hinaus schaffen könnte.

(tl)

Verletzung der Fürsorgepflicht durch arbeitgeberseitiges Whistleblowing

Dr. Alexander Eufinger, Heilbronn, NZA 2017, 619-624

Der Verfasser zeigt die gesetzlichen Vorgaben des arbeitgeberseitigen Whistleblowings auf und stellt dar, wie hierbei der vom AG zu berücksichtigenden arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht entsprochen werden kann. Der Begriff des Whistleblowings wird erklärt, rechtlich eingeordnet und die Relevanz arbeitgeberseitigen Whistleblowings beleuchtet. Nach eingehender Darstellung kommt der Autor in einem Fazit zu dem Ergebnis, dass ein arbeitgeberseitiges Whistleblowing grundsätzlich nur nach der erfolglosen Ausschöpfung innerbetrieblicher Abhilfemaßnahmen zulässig ist. Die externe Anzeige des AN bei einer Strafverfolgungsbehörde oder sonstigen Aufsichtsbehörde sei „ultima ratio“. Dabei sei vor allem eine Anhörung des beschuldigten AN erforderlich. Verstoße der AG gegen diese Anhörungspflicht, liege eine Verletzung der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht vor. Dann drohen im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehung Schadensersatzansprüche und vermeidbare Gerichtskosten.

(tr)

Befristungsrecht

Die formellen Anforderungen an die Befristung von Arbeitsverträgen nach der Rechtsprechung des BAG

RAinnen Dr. Sarah Reinhardt/Katharina Domni, München, BB 2017, 1339-1342

Die Autorinnen setzen sich in ihrem Beitrag mit der Entscheidung des BAG vom 14.12.2016 (Az. 7 AZR 797/14) und deren Folgen auseinander. Sie stellen die vom BAG weiter fortentwickelten formellen Anforderungen an insbesondere die Schriftform befristeter Arbeitsverträge dar, zeigen Fallstricke auf und geben Praxistipps zur Vermeidung von Verstößen.

(tl)

Betriebsübergang

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Arbeitsverhältnissen nach dem UmwG

RA Dr. Patrick Mückl/RAin Mareike Götte, Düsseldorf, DB 2017, 966-972

Bei Umstrukturierungsmaßnahmen entscheidet die Zuordnung der AN zu dem vom Übergang betroffenen Vermögen u.a. darüber, welches Arbeitsverhältnis von einem Übergang gem. § 613 a BGB, § 324 UmwG betroffen ist. Das LAG Hamburg und das LAG Schleswig-Holstein haben in jüngster Zeit das bestehende Gestaltungspotenzial im Zusammenhang mit umwandlungsrechtlichen Übertragungen bestätigt. Die Autoren nehmen diese jüngste Rechtsprechung zum Anlass, um anhand von Beispielen den bestehenden Gestaltungsspielraum darzustellen und seine Grenzen aufzuzeigen.

(ks)

Datenschutz

Der „neue“ Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG n.F.

Prof. Dr. Peter Gola, Wiesbaden, BB 2017, 1462-1472

Der Autor widmet sich der Neuregelung des § 26 BDSG. Zunächst informiert er über die europarechtlichen Hintergründe der Norm. Anschließend wird der Regelungsinhalt unter Berücksichtigung der Interessen des AG und der Arbeitnehmervertretung umfassend kommentiert.

(fd)

Datenschutz im Arbeitsrecht - Offenbarungspflicht/Fragerecht, Mitarbeiter-Screening und Datenschutzgrundverordnung

RA Nima Asgari, Düsseldorf, DB 2017, 1325-1328

Im Zuge des Inkrafttretens der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Gesetzgeber bereits begonnen, das BDSG an die Vorgaben der Verordnung anzupassen. Der Autor stellt für den AG beachtenswerte Aspekte des Beschäftigungsdatenschutzes dar und geht dabei auf die Offenbarungspflicht des AN, das Fragerecht des AG und die Problematik von Mitarbeiter-Screenings ein. Auch gibt er einen Überblick über die Auswirkungen der DSGVO und den Stand der Anpassung des deutschen Rechts.

(tl)

Gleichbehandlung

Unmittelbare Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

RA Dr. Michael Schulte Westenberg, Dresden, NJW 2017, 1517-1518

Anlässlich eines Urteils des BAG vom 22.10.2015 (NZA 2016,625) thematisiert der Autor den Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen im Lichte des AGG. Einleitend werden die besonderen Pflichten des AG geschildert, die diesen insbesondere nach dem SGB IX treffen. Im Anschluss daran setzt sich der Autor kritisch mit der Entscheidung des BAG auseinander, in der dieses seine bisherige Rechtsprechung im Hinblick auf die objektive Eignung als Voraussetzung für eine unmittelbare Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers infrage gestellt habe.

(fd)

„Mehr Transparenz bei den Gehältern ab Juli 2017?!“

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2017, 306-307

Der Verfasser widmet sich dem Entgelttransparenzgesetz. Zunächst umreißt er das Ziel und den wesentlichen Inhalt des Gesetzes. Anschließend wird vertiefter auf den Auskunftsanspruch und weitere Pflichten des AG (wie der Durchführung eines betrieblichen Prüfverfahrens) eingegangen. Der Autor äußert insbesondere Bedenken hinsichtlich der Praxistauglichkeit des Gesetzes: Das Gesetz enthalte zahlreiche Unklarheiten und bürde dem AG erhebliche bürokratische Lasten auf.

(fd)

Hinterbliebenenversorgung - eine Form der Altersleistung?

RAe Dr. Nils Börner/Philipp A. Lämpe, Wiesbaden, BB 2017, 1206-1209

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf Fragen der Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung, namentlich dem Ausschluss eines Personenkreises von der Hinterbliebenenversorgung durch eine an das Lebensalter anknüpfende Späteheklausel, ein. Der EuGH qualifiziere in seinem Urteil vom 24.11.2016 - C-443/13, Rs. Parris - die Hinterbliebenenversorgung als eine Form der Altersrente i.S.d. Art. 6 Abs. 2 der RL 2000/78/EG. Daraus folge, dass eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters durch Späteheklauseln wie die im Ausgangsverfahren nicht gegeben sei. Im Widerspruch dazu stehe das vom BAG in seinem Urteil vom 4.8.2015 (Az. 3 AZR 137/13) vertretene Verständnis hinsichtlich einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 10 Abs. 3 S. 4 AGG. Mit einer Fortentwicklung der Rechtsprechung des BAG sei im Hinblick auf die genannte EuGH-Entscheidung zu rechnen.

(tl)

Freie Fahrt für AGG-Hopper?

RAe Prof. Dr. Bernd Schiefer/Prof. Dr. Michael Worzalla, Düsseldorf, DB 2017, 1207-1211

Die Autoren legen die Entscheidungsgründe mehrerer Entscheidungen des BAG zum sogenannten „AGG-Hopping“ dar und erläutern ob und unter welchen Voraussetzungen einer Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs aus § 15 AGG der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann. Die besprochenen Entscheidungen des BAG seien insgesamt für Unternehmen unerfreulich, aber dringend zu beachten, um nicht per se der Gefahr einer Diskriminierungsentschädigung ausgesetzt zu sein.

(tl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Verstärkter Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2017, 370-371

In seinem Kurzbeitrag beschäftigt sich der Autor mit den neuen Bestimmungen des SGB IX, welche zum 30.12.2016 in Kraft getreten sind. Insbesondere geht er auf den Kündigungsschutz schwerbehinderter AN ein. Dieser wird in den neu in Kraft getretenen Bestimmungen ausgeweitet. Die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung stellt fortan eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung dar. Nach Ansicht des Autors werden dadurch verschiedene Unklarheiten begründet, sodass es sich für den AG in manchen Fällen erst vor Gericht klären werde, ob er alle Beteiligten ordnungsgemäß beteiligt hat.

(ks)

Fallen beim Ausspruch von Kündigungen - Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

RAe Dr. Stefan Lingemann/Dr. Rut Steinhauser, Berlin, NJW 2017, 1369-1371

Nach der Einführung des neuen § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX bedarf es der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung als zusätzliches Wirksamkeitserfordernis für die Kündigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen. Anknüpfend an ihren Beitrag in NJW 2017, 937ff. erläutern die Autoren die Voraussetzungen und Fallstricke bei der Anwendung der gesetzlichen Neuerung im Schwerbehindertenrecht.

(tl)

Prozessuales

Außergerichtliche Rechtsverfolgung im Arbeitsrecht - Die 40-Euro-Pauschale nach § 288 V BGB als Impulsgeber

Dr. Stefan Witschen/Jan Röleke, Köln, NJW 2017, 1702-1706

Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Anwendbarkeit des § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht hinterfragt der Autor kritisch das tradierte Verständnis von § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG. Im Ergebnis spricht er sich dafür aus, die Ersatzfähigkeit vorprozessualer Beitreibungskosten auch im Arbeitsrecht nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts zu beurteilen und die Anwendung des § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG auf Prozesskosten zu beschränken, die im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden. Dann füge sich auch die Kostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zwanglos in das materiell-rechtliche Verzugsfolgensystem ein. Dieses Ergebnis einer Anwendbarkeit im Arbeitsrecht sei dogmatisch schlüssig, jedoch gleichzeitig aufgrund eines hiermit verbundenen unverhältnismäßigen Konfliktpotenzials rechtspolitisch bedenklich. Hier sei der Gesetzgeber aufgerufen, Abhilfe zu schaffen.

(tl)

Vollständige Digitalisierung von Personalakten: Rechtslage, Risiken und Sicherheitsvorkehrungen bei der Vernichtung von Unterlagen mit Schriftformerfordernis

RAe Henrik Lüthge/Dr. Nina Springer, LL.M., Düsseldorf/München, BB 2017, 1397-1404

Eine Digitalisierung von Personalakten findet in immer mehr Unternehmen statt. Das Vernichten der Originalverträge bringe dabei in materiell-rechtlicher Hinsicht keine Risiken mit sich. Solche lägen vielmehr im prozessualen Bereich, auf deren Darstellung sich die Autoren beschränken. Insgesamt sei AG zu raten, die wichtigsten Dokumente im Original aufzubewahren, um sich die Möglichkeit des Urkundsbeweises im gerichtlichen Verfahren zu bewahren. Die Autoren geben weiterhin Praxistipps zur Minimierung der prozessualen Risiken, wenn der AG aus operativen Gründen eine Digitalisierung „ohne Wenn und Aber“ durchführen und alle Originale vernichten wolle. Hierbei werden insbesondere Vorschläge für Sicherheitsvorkehrungen und geschicktes Verhalten im Gerichtsprozess gemacht.

(tl)

Arbeitsrechtliche Beweisverwertungsverbote und unternehmensinterne Untersuchungen - Compliance, Haftungsrisiken und Aufklärungsinteresse vs. Datenschutz und Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers

Dr. Alexander Eufinger, Frankfurt a.M./Siegen/Heilbronn, DB 2017, 1266-1271

Kommt der AG seiner Aufsichtspflicht gem. § 130 OWiG nach und führt zur Überwachung und Kontrolle seiner Mitarbeiter unternehmensinterne Untersuchungen durch, stellt sich die Frage nach der prozessualen Verwertbarkeit etwaig erlangter Beweismittel und Erkenntnisse. Diese Problematik untersucht der Autor eingehend. Insbesondere habe der AG die Spruchpraxis zu Beweisverwertungsverboten vollumfänglich zu beachten. Bei allen Maßnahmen - auch im Falle des Verdachtes schwerwiegender Rechtsverstöße seitens des AN - habe er dafür Sorge zu tragen, dass dessen verfassungsrechtlich gewährleistetes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird.

(tl)

Sozialrecht

Neue Möglichkeiten zur Vermeidung von Sperrzeiten bei Aufhebungsverträgen

Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Wuppertal, DB 2017, 1212-1213

Der Autor geht auf die aktualisierte Fassung der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III vom 25.1.2017 ein. Er erläutert die erweiterten Möglichkeiten zur Vermeidung einer Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages und gibt Praxishinweise.

(tl)

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung

RAe Prof. Dr. Hermann Plagemann/Kerstin Radtke-Schwenzer, Mainz/Frankfurt a.M./Großburgwedel, NJW 2017, 1363-1368

Anknüpfend an ihren Beitrag in NJW 2016, 2004 legen die Autoren überblicksartig die Neuerungen der Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Schwerpunktartig gehen sie auf Entscheidungen zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls, zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und zu Fragen eines Haftungsausschlusses ein.

(tl)

Economy on demand: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Dreieckskonstellationen?

Christopher Kraus, Düsseldorf, DB 2017, 1387-1392

Der Begriff „economy on demand“ bezeichne Dreiecksverhältnisse, in denen Dienst- und Werkleistungen über Online-Plattformen kurzfristig vermittelt und durch Selbstständige erbracht werden. Die rechtliche Einordnung der Tätigwerdenden als AN oder Selbstständige sei indes problematisch. Der Autor stellt verschiedene Arbeitsmodelle bzw. Ausgestaltungsmöglichkeiten in diesem Rahmen dar und erläutert die Voraussetzungen der Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV in den jeweiligen Verhältnissen. Es wird betont, dass die Qualifizierung als Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände darstelle. Diesbezüglich werden abstrakte Abgrenzungskriterien und gegebenenfalls entscheidende Vertragsdetails aufgeführt.

(tl)

Unternehmensmitbestimmung

Kein Schutz des Status Quo bei der Gründung der dualistischen SE durch Umwandlung

RAe Dr. Barbara Deilmann/Katja Häferer, Düsseldorf/München, NZA 2017, 607-614

Mit der SE wurde in Deutschland erstmals die Möglichkeit geschaffen, betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung mittels Beteiligungsvereinbarung privatautonom zu regeln. Diese Privatautonomie erfährt allerdings insbesondere bei solchen SE Einschränkungen, welche durch Umwandlung gegründet wurden. Gemäß § 21 Abs. 6 SEBG muss in der SE bezüglich aller Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung zumindest das gleiche Ausmaß gewährleistet werden, wie es vor der Umwandlung bestanden hat. Die Autorinnen diskutieren in ihrem Beitrag, welche konkreten Grenzen sich daraus bezüglich der Größe des Aufsichtsrates und der Zusammensetzung der Arbeitnehmerseite ergeben.

(ks)

D. Entscheidungsbesprechungen

„Verfall des tariflichen Mehrurlaubs- Eigenständiges Fristenregime“

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/ Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2017, 307

(BAG, Urteil vom 14.02.2017 - 9 AZR 386/16)

(fd)

„Wirksamkeit einer Zweckbefristung bei Schließung der Betriebsstätte“

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/ Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2017, 308

(BAG, Urteil vom 21.03.2017 - 7 AZR 222/15)

(fd)

„Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei Betriebsübergang“

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/ Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2017, 308

(EuGH, Urteil vom 06.04.2017 - C-336/15)

(fd)

„Rückforderung versehentlich ausgezahlter Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben“

RA Florian Marquardt, Frankfurt a. M., DB 2017, 973

(BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 273/16)

(ks)

„Vergleich, der die Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses mit der Note „gut“ vorsieht, ist nicht vollstreckbar“

RAin Dr. Jessica Blattner, Köln, DB 2017, 974

(LAG Hessen, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 Ta 456/16)

(ks)

„Arbeitsgerichtliche Ersetzung eines untätigen Wahlvorstands“

RA Tobias Grambow, Berlin, DB 2017, 1151

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2016 - 15 TaBV 1683/16)

(ks)

„Der Tatbestand einer Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen wird weit ausgelegt“

RA Thomas Hey, Düsseldorf, BB 2017, 1279

(BAG, Urteil vom 15.12.2016 - 8 AZR 454/15)

(ks)

„Der Einsatz von Rotkreuzschwestern ist - auch nach der AÜG-Reform - Arbeitnehmerüberlassung“

RA Dr. André Zimmer, LL.M., BB 2017, 1280

(BAG, Beschluss vom 21.2.2017 - 1 ABR 62/12)

(ks)

„Kettenbefristung durch Vergleich - Missbrauchskontrolle“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2017, 371-372

(BAG, Urteil vom 21.3.2017 - 7 AZR 369/15)

(ks)

„Befristung und Vertragsauslegung“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2017, 372

(BAG, Urteil vom 15.2.2017 - 7 AZR 291/15)

(ks)

„Kündigungsfrist in der Probezeit“

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2017, 372

(BAG, Urteil vom 23.3.2017 - 6 AZR 705/15)

(ks)

„EuGH: Betriebsübergangsrichtlinie steht dynamischen Bezugnahmeklauseln nicht entgegen“

RA Volker Teigelkötter, Düsseldorf, DB 2017, 1214

(EuGH, Urteil vom 27.4.2017 - C-680/15 und C-681/15, Rs. Asklepios Kliniken)

(tl)

„Untersagung von Massenentlassungen durch nationale Regelung“

Prof. Dr. Jörg Gundel, Bayreuth, NJW 2017, 1730-1731

(EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-201/15, Rs. AGET Iraklis)

(tl)

„Personalgespräch während einer Arbeitsunfähigkeit“

RAe Christina Kamppeter, LL.M./Manuel Schütt, LL.M., München, DB 2017, 1216

(BAG, Urteil vom 2.11.2016 - 10 AZR 596/15)

(tl)

„Kollektive Altersgrenzenregelungen lassen sich weitgehend rechtssicher gestalten“

RA Dr. Jörg Podehl, Düsseldorf, BB 2017, 1344

(BAG, Urteil vom 21.2.2017 - 1 AZR 292/15)

(tl)

„Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende führt nicht automatisch zu unbefristetem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher“

RA Dr. Alexander Krol, Düsseldorf, DB 2017, 1273

(BAG, Urteil vom 28.9.2016 -7 AZR 377/14)

(tl)

„Kontrolle der einvernehmlichen Änderung individualvertraglicher Versorgungsbedingungen“

RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen, Offenbach a.M., DB 2017, 1275-1276

(BAG, Urteil vom 15.11.2017 - 3 AZR 582/15)

(tl)

„Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung“

Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2017, 301-302

(BAG, Urteil vom 19.7.2016 - 2 AZR 637/15)

(tl)

„Qualifikation von Sonderzahlungen bei Masseunzulänglichkeit“

RA Dr. Patrick Mückl, Düsseldorf, BB 2017, 1408

(BAG, Urteil vom 23.3.2017 - 6 AZR 264/16)

(tl)

„Grenzen der Befristungsausgestaltung - Missbrauchsampel“

RAe Dr. Thomas Barthel/Dr. Gerald Peter Müller, Berlin, DB 2017, 1329-1330

(BAG, Urteile vom 26.10.2016 - 7 AZR 135/15 und 7 AZR 140/15)

(tl)

„Geltung eines Haustarifvertrags nach Verschmelzung“

RAin Martina Hidalgo, München, DB 2017, 1331

(BAG, Urteil vom 15.6.2016 - 4 AZR 805/14)

(tl)

„Angaben zum Beendigungszeitpunkt im Arbeitszeugnis bei Prozessbeschäftigung“

Dipl.-Jur. Marie Herberger, LL.M., Saarbrücken, DB 2017, 1334

(BAG, Urteil vom 14.6.2016 - 9 AZR 8/15)

(tl)

„Berücksichtigung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz bei einer Massenentlassung“

RAe Dr. Patrick Mückl/Dr. Stephan Vielmeier, Düsseldorf/München, DB 2017, 1393

(BAG, Urteil vom 26.1.2017 - 6 AZR 442/16)

(tl)

„Zweckbefristung wegen Betriebsschließung?“

RA Martin Fink, München, DB 2017, 1394

(BAG, Urteil vom 21.3.2017 - 7 AZR 222/15)

(tl)

„Equal pay: Tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend für das Vergleichsentgelt“

RA Dr. Mario Merget/Verena Pia Oechslen, Berlin, DB 2017, 1395

(BAG, Urteil vom 23.11.2016 - 5 AZR 53/16)

(tl)

„Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber es ermöglicht, dass Dritte die Leistungen oder das Verhalten seiner Arbeitnehmer im Internet öffentlich bewerten“

RA Dr. Christian Ley, München, BB 2017, 1216

(BAG, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 ABR 7/15)

(tl)

„Voraussetzungen für die Freistellung eines Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten“

RA Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., München, DB 2017, 1332-1333

(BAG, Beschluss vom 14.12.2016 - 7 ABR 8/15)

(tl)

„Auch dauerhaft für Entleiher tätige Leiharbeitnehmer fallen nicht in ausschließliche Zuständigkeit des Entleiherbetriebsrats“

RA Bernd Weller, Frankfurt a.M., DB 2017, 1333

(BAG, Beschluss vom 24.8.2016 - 7 ABR 2/15)

(tl)

„Verlust des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes durch Falschabbiegen auf dem Weg zur Arbeit“

RAin Dr. Katrin Hasler-Hagedorn, Düsseldorf, DB 2017, 1396

(BSG, Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R)

(tl)

„Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG und Wahrung der Ausschlussfrist“

RA Achim Braner, Frankfurt a.M., DB 2017, 1215

(LAG Hessen, Urteil vom 1.10.2016 - 8 Sa 301/16)

(tl)

„Beginn der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen und Anforderungen an die Gewährung einer vertraglichen Unverfallbarkeit“

RA Alexander Heider, Köln, DB 2017, 1272

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.1.2017 - 2 Sa 768/16)

(tl)

„Außerordentliche Kündigung aufgrund fehlerhafter Angabe im XING-Profil?“

Dipl.-Jur. Marie Herberger, LL.M., Saarbrücken, DB 2017, 1274

(LAG Köln, Urteil vom 7.7.2017 - 12 Sa 745/16)

(tl)

„Der „dritte Ort“ beim Wegeunfall“

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2017, 630

(BSG, Urteil vom 5.7.2016 - B 7 U 16/14 R)

(tr)