Dezember 2018

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Allgemein

Bewerbungsverfahrensanspruch und Grundsatz der Bestenauslese gelten auch gegenüber eingetragenem Verein, wenn dieser dem Staat zuzuordnen ist

Pkw-Rabatte für Mitarbeiter eines mit dem Autohersteller verbundenen Unternehmens sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Arbeitsvertragsrecht

Arbeitsvertrag kann zustande kommen, indem der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich aufnimmt und der Arbeitgeber die Arbeit annimmt

Zuweisung von Telearbeit ist nicht vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt – Weigerung des Arbeitnehmers rechtfertigt keine Kündigung

Befristungsrecht

Kein institutioneller Rechtsmissbrauch bei sechs Befristungen und Gesamtbefristungsdauer von 25 Monaten

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

Betriebsübergang

Übernahme des Betriebs einer Landeserstaufnahmeeinrichtung kann Betriebsübergang darstellen, auch wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden

Betriebsverfassungsrecht

Regelung, nach der außerhalb des Betriebsgeländes nur Flyer vom gesamten Betriebsrat verteilt werden dürfen, ist unzulässig

Öffnungszeiten einer Terassentür zur Kantine unterliegen grundsätzlich der betrieblichen Mitbestimmung

Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ist unwirksam

Europarecht

Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt

Gleichbehandlung

Abgelehnte muslimische Bewerberin enthält Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Religion

Kürzung der Hinterbliebenenversorgung des jüngeren hinterbliebenen Ehepartners verstößt nicht gegen AGG

Kündigung/Kündigungsschutz

Kündigungsschreiben muss unterzeichnet sein, bevor Massenentlassungsanzeige bei Agentur für Arbeit eingeht

Prozessuales

Wertermittlung des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 RVG erfolgt verfahrensbezogen

Sozialrecht

Erfolgt psychotherapeutische Tätigkeit zu heilkundlichen Zwecken übt der Beschäftigte eine entsprechende Tätigkeit iSv. Teil B XI 18 Entgeltgruppe 14 Entgeltordnung VKA aus

§ 41 S. 3 SGB VI ist mit höherrangigem Recht vereinbar

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Antrag einer Gewerkschaft, dem Vorstand einer SE zu untersagen, der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Satzungsänderung zu unterbreiten, der sich auf die Verkleinerung des Aufsichtsrates richtet, ist unzulässig

Urlaubsrecht

Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nicht ohne Antrag Urlaub gewähren

C. Literatur

 

Allgemein

"Zugunsten des Arbeitnehmers“  - entgeltfortzahlungsrechtliche Zweifelsfragen

Der gewillkürte Gemeinschaftsbetrieb unter Beteiligung einer Personalführungsgesellschaft im Praxistest – Zugleich Fortführung von Panzer-Heemeier/Schwipper, DB 2017 S. 1584

Rechtsprechung zum Gesundheitsschutz in den Jahren 2017 und 2018 und Konsequenzen für die betriebliche Praxis

Mitbestimmung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

Hemmung von Ausschlussfristen nach § 203 S. 1 BGB

Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im europäischen Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsvertragsrecht

(Aktuelle) rechtliche Aspekte bei Altersgrenzenregelungen – AGG, AGB-Kontrolle, Befristungskontrolle, und rentennahe Beschäftigung

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei kollektiven Krankmeldungen

Der auf Kündigungsgründe gestützte Auflösungsantrag des Arbeitgebers – zugleich Anmerkung zu BAG vom 24.5.2018 – 2 AZR 73/18, BB 2018, 1971

 

Befristungsrecht

Befristung durch gerichtlichen Vergleich: Welche Mitwirkung des Gerichts ist erforderlich?

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber-Strategien bei kriselnder Pensionskasse

Die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung in den Jahren 2016 – 2018

Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung bei der Gründung einer Societas Europaea (SE) – "Sein" oder Sollen?

§ 117 II BetrVG als (bedrohtes) Privileg des fliegenden Personals

Entsenderecht

Die Änderung der arbeitsrechtlichen Entsenderichtlinie

Europarecht

Verfahren vor dem EuGH

Aktuelle Rechtsprechung des EGMR im Bereich des Arbeitsrechts

Gleichbehandlung

#MeToo am Arbeitsplatz

Kündigung/Kündigungsschutz

„Qualifizierungsbetriebe“ als Alternative zum Personalabbau?

Sozialrecht

Der Einfluss von Zeiten unwiderruflicher Freistellung auf die Höhe des Arbeitslosengeldes

 

 

D. Entscheidungsbesprechungen


 
Zurück zur Übersicht über die Newsletter. 

A. Gesetzgebung

Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht

Meldung des BMAS vom 30.11.2018

Der Bundestag hat am 30.11.2018 das Qualifizierungschancengesetz beschlossen.

(gk)

Bundeskabinett beschließt Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Meldung des BMAS vom 12.12.2018

Das Bundeskabinett hat am 12.12.2018 den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2017 beschlossen.

In diesen Bericht, der nach § 25 Absatz 2 SGB VII jährlich vorzulegen ist, gehen die Berichte der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein. Alle vier Jahre hat der Bericht einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ihrer Kosten und die Maßnahmen zur Sicherheit bei der Arbeit zu enthalten. Der bis zum 31. Dezember 2018 vorzulegende Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017" ist ein derartiger umfassender Bericht. Er liefert Angaben über die Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in den letzten vier Jahren in Deutschland. Dazu werden neben der Darstellung von Veränderungen wichtiger Kennzahlen wie Entwicklung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auch Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte verschiedener Arbeitsschutzakteure aus dem Berichtszeitraum 2014 - 2017 dargestellt.

 

Der Gesundheitsbericht ist auf der Seite der Meldungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Deutsch-moldauisches Sozialversicherungsabkommen tritt am 1. März 2019 in Kraft

Meldung des BMAS vom 17.12.2018

Am 12. Dezember 2018 wurden in Berlin die Ratifikationsurkunden für das deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen ausgetauscht. Damit tritt das Abkommen am 1. März 2019 in Kraft.

Durch das Abkommen wird der soziale Schutz der beiderseitigen Staatsangehörigen im Bereich der jeweiligen Renten- und Unfallversicherungssysteme, insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. 
Das Abkommen enthält Regelungen zur Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staaten. So gelten für Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer wird sichergestellt, dass sie im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Der Entsendezeitraum kann bis zu 24 Kalendermonate betragen. 
Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Die Renten werden in voller Höhe auch in das jeweils andere Land gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet werden. Auch im Bereich der Unfallrenten ist das Abkommen die Grundlage dafür, dass Zahlungen in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat geleistet werden können.

(gk)

Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Meldung des BMAS vom 19.12.2018

Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der Feuerzeugverordnung beschlossen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dient dem Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Anhang 2 Abschnitt 4 der Verordnung enthält besondere Prüfvorschriften für Druckbehälter. Die Prüfpflichten hängen auch von den in ihnen enthaltenen Stoffen und Gemischen ab, die durch Verweisungen auf Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bestimmt werden. Nachdem die CLP-Verordnung geändert worden ist, muss die BetrSichV entsprechend angepasst werden. Die Anpassung wird so ausgestaltet, dass die Inbezugnahme der Stoffe und Gemische nicht mehr durch Verweisung auf entsprechende Nummern in Anhang I der CLP-Verordnung erfolgt, sondern durch Nennung der so genannten H-Sätze (Gefahrenhinweise), die den betreffenden Stoffen und Gemischen über die CLP-Verordnung fest zugeordnet sind. Die geänderte Darstellung bewirkt eine deutliche Erleichterung für die Anwender der BetrSichV, weil die H-Sätze der in den Druckanlagen gehandhabten Stoffe und Gemische direkt aus deren Sicherheitsdatenblatt entnommen werden können. Mit der Änderung der Art der Inbezugnahme ist keine inhaltliche Änderung der bisherigen Prüfpflichten verbunden.

Die Änderung der BetrSichV wird zudem dazu genutzt, einige Berichtigungen und Klarstellungen vorzunehmen, deren Notwendigkeit sich im Zuge der bisherigen Anwendung der BetrSichV gezeigt hat, insbesondere im Vollzug durch die Länder. Weiterhin wird die nicht mehr erforderliche Feuerzeugverordnung außer Kraft gesetzt, die Kindersicherheit von Feuerzeugen ist durch das Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der DIN EN 13869 vollumfänglich geregelt.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

 

Weitere Informationen, beispielsweise der Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der Feuerzeugverordnung, sowie die Betriebssicherheits- und Feuerzeugverordnung, sind auf der Seite der Meldungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Beschlüsse des Bundestages

69. Sitzung, 30.11.2018:

 

  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)“. Ablehnung des Änderungsantrags auf Drucksache 19/6208 sowie Annahme des Gesetzesentwurfs auf Drucksache 19/4948 in der Fassung der Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6146. Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6146. Damit wird eine Entschließung angenommen. Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 19/6162
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung entfristen“ sowie zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen – Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversicherung stärken“. Annahme der Buchstaben b und c der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6146. Das bedeutet Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/4213 und 19/5524
  • Zweite und dritte Beratung des von Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Senkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung“ und Ablehnung des Gesetzesentwurfs auf Drucksache 19/434 in zweiter Beratung
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Streikrecht bei Ryanair durchsetzen – Mitbestimmungsrechte bei Luftfahrtunternehmen stärken“. Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6134. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/5055
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen“ sowie zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Mindestlöhne wirksam kontrollieren“, dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn aufheben“ und zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen“. Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/5639. Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/96, 19/1828, 19/1829, 19/975

(gk)

  1. Sitzung, 13.12.2018:

 

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Meisterpflicht wieder einführen – Handwerk stärken“ (BT-Drs.: 19/4633) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Ausbildung und Aufstiegsfortbildung in Deutschland und Europa stärken“ (BT-Drs.: 19/6415) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Bedarfsgerechte Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherstellen und therapeutische Berufe durch attraktive Arbeits- und Ausbildungsbedingungen aufwerten“ (BT-Drs.: 19/6130)“ sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Prekäre Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft wirksam bekämpfen“ (BT-Drs.: 19/6420) sowie Überweisung an Ausschüsse

(gk)

Beschlüsse des Bundesrats

  1. Sitzung, 14.12.2018:

 

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG)(BR-Drs.: 586/18)
  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung hinsichtlich eines Gesetzes  zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)(BR-Drs.: 605/18)
  • Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)(BR-Drs.: 609/18)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 40 – 48:

 

  • Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes vom 27.11.2018 (BGBI. I Nr. 40, S. 2012)
  • Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit vom 11.12.2018 (BGBI. I Nr. 45, S. 2384)
  • Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG) vom 11.12.2018 (BGBI. I Nr. 45, S. 2394)
  • Zehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz 10. SGB II-ÄndG) vom 17.12.2018 (BGBI. I Nr. 47, S. 2583)
  • Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) vom 18.12.2018 (BGBI. I Nr. 48, S. 2651)

(gk)

 

B. Rechtsprechung

Allgemein

Bewerbungsverfahrensanspruch und Grundsatz der Bestenauslese gelten auch gegenüber eingetragenem Verein, wenn dieser dem Staat zuzuordnen ist

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2018 - 19 SaGa 1/18 – Leitsätze

Der Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG kann auch gegenüber einem eingetragenen Verein bestehen, wenn dieser der Staatsorganisation zuzuordnen ist. Das ist beim Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand der Fall, weil dieser ein Zusammenschluss von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist. Darüber hinaus nimmt er satzungsgemäß öffentliche Aufgaben wahr. Dem entsprechend besteht ein schutzwürdiges Interesse der Öffentlichkeit und der Bewerber daran, dass eine Stelle nach dem Grundsatz der Bestenauslese vergeben wird, wenn die auf der zu besetzenden Stelle auszuübenden Arbeitsaufgaben zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben beitragen, sei es auch nur durch unterstützende, koordinierende oder vorbereitende Tätigkeiten. 

(lb)

Pkw-Rabatte für Mitarbeiter eines mit dem Autohersteller verbundenen Unternehmens sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

FG Köln, Urteil vom 11.10.2018 – 7 K 2053/17 – Pressemitteilung 

Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), so handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

(ja)

Arbeitsvertragsrecht

Arbeitsvertrag kann zustande kommen, indem der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich aufnimmt und der Arbeitgeber die Arbeit annimmt

LAG Schleswig – Holstein, Urteil vom 07.08.2018 - 1 Sa 23/18 – Pressemitteilung

Hat ein Arbeitgeber durch einen nicht zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigten Mitarbeiter (zukünftiger Fachvorgesetzter) einem in einem anderen Unternehmen des Konzerns beschäftigten Mitarbeiter mitgeteilt, er werde zu ihm „wechseln“ und ihm dabei die Konditionen der Beschäftigung mitgeteilt und hat der Arbeitnehmer keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Arbeitnehmerüberlassung beabsichtigt ist, gibt der Arbeitnehmer mit Aufnahme der Arbeit zu den neuen Arbeitsvertragsbedingungen ein konkludentes Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrags ab. Dieses Angebot nimmt der Arbeitgeber regelmäßig durch Eingliederung des Betroffenen in den Betrieb und widerspruchsloses „Arbeiten lassen“ konkludent an. Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrags führt in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande gekommenen Arbeitsvertrags. Dies jedenfalls, wenn die entsprechende Klausel nicht konstitutiv ist.

(lb)

Zuweisung von Telearbeit ist nicht vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt – Weigerung des Arbeitnehmers rechtfertigt keine Kündigung 

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2018 - 17 Sa 562/18 - Pressemitteilung Nr. 23/18

Der Arbeitgeber ist nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor, die eine Kündigung rechtfertigen würde. Denn die Umstände der Telearbeit unterscheiden sich in erheblicher Weise von einer Tätigkeit, die in einer Betriebsstätte zu verrichten sind. Dass Arbeitnehmer z.B. zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf an einer Telearbeit interessiert sein können, führt nicht zu einer diesbezüglichen Erweiterung des Weisungsrechts des Arbeitgebers. 

(lb)

Befristungsrecht

Kein institutioneller Rechtsmissbrauch bei sechs Befristungen und Gesamtbefristungsdauer von 25 MonatenLAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2018 - 2 Sa 683/18 – Leitsatz 

Bei einer Gesamtbefristungsdauer von 25 Monaten, in die sechs Befristungen bzw. Verlängerungen des befristeten Vertrages zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers fallen, ist ein Rechtsmissbrauch nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zum sog. institutionellen Rechtsmissbrauch nicht zu erkennen. 

(lb)

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

BAG, Urteil vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18 – Pressemitteilung 70/18

Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet.

(lb)

Betriebsübergang

Übernahme des Betriebs einer Landeserstaufnahmeeinrichtung kann Betriebsübergang darstellen, auch wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2018 - 19 Sa 76/17 – Leitsätze

In der Übernahme des Betriebs einer Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge kann ein Betriebsübergang liegen. Das ist der Fall, wenn dem neuen Betreiber die Räumlichkeiten einschließlich der Erstausstattung der Unterbringungszimmer überlassen werden und ein nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil des Personals übernommen wird (mehrere Betreuer und der Objektleiter). Der Annahme eines Betriebsübergangs steht es nicht entgegen, dass der neue Betreiber bauliche Veränderungen durchführt, u.a. um eine elektronische Erfassung in allen Leistungsbereichen zu ermöglichen. Das gilt auch für Änderungen des Betreiberkonzeptes mit verstärkten Betreuungsangeboten einschließlich des Betriebes eines Kindergartens in Eigenregie. 

(lb)

Betriebsverfassungsrecht

Regelung, nach der außerhalb des Betriebsgeländes nur Flyer vom gesamten Betriebsrat verteilt werden dürfen, ist unzulässig

Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 07.12.2018 - 2 Ca 1313/18 – Pressemitteilung

Eine allgemeine Regelung, nach der auch außerhalb des Betriebsgeländes nur vom gesamten Betriebsrat autorisierte Flyer verteilt werden dürften, nicht jedoch die Flyer einzelner Gruppierungen im Betriebsrat, ist unzulässig. Eine hierauf gestützte Abmahnung ist rechtswidrig. 

(lb)

Öffnungszeiten einer Terassentür zur Kantine unterliegen grundsätzlich der betrieblichen Mitbestimmung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2018 - 12 TaBV 37/18 – Pressemitteilung

Eine Terrasse, die von der Kantine eines Theaters zugänglich ist, stellt einen Teil der Sozialeinrichtung dar. Bei der Festlegung der Öffnungszeiten einer Sozialeinrichtung und damit auch der Terrasse besteht insofern ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. 

(lb)

Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ist unwirksam

BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 – Pressemitteilung Nr. 68/18

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, die ein Arbeitgeber ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist gem. § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX in der vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung unwirksam. Der erforderliche Inhalt der Anhörung und die Dauer der Frist für eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung richten sich nach den für die Anhörung des Betriebsrats geltenden Grundsätzen (§ 102 BetrVG). Die Kündigung ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung entgegen § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht unverzüglich über seine Kündigungsabsicht unterrichtet oder ihr das Festhalten an seinem Kündigungsentschluss nicht unverzüglich mitgeteilt hat.

(lb)

Europarecht

Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt

EuGH, Urteil vom 13.12.2018 – Rs.  C‑385/17 – Leitsätze

Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie und Art. 31 Abs. 2 der GRCh sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, nach der in Tarifverträgen bestimmt werden kann, dass Verdienstkürzungen, die im Referenzzeitraum dadurch eintreten, dass an bestimmten Tagen aufgrund von Kurzarbeit keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird, bei der Berechnung der Urlaubsvergütung berücksichtigt werden, was zur Folge hat, dass der Arbeitnehmer für die Dauer des ihm nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 zustehenden Mindestjahresurlaubs eine Urlaubsvergütung erhält, die geringer ist als das gewöhnliche Arbeitsentgelt, das er in Arbeitszeiträumen erhält. Es obliegt dem vorlegenden Gericht, die nationale Regelung so weit wie möglich nach Wortlaut und Zweck der Richtlinie 2003/88 auszulegen, so dass die den Arbeitnehmern für den in Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Mindesturlaub gezahlte Urlaubsvergütung nicht geringer ausfällt als der Durchschnitt des gewöhnlichen Arbeitsentgelts, das die Arbeitnehmer in Zeiträumen tatsächlicher Arbeitsleistung erhalten. Die zeitlichen Wirkungen des vorliegenden Urteils sind nicht zu beschränken, und das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es die nationalen Gerichte daran hindert, auf der Grundlage des nationalen Rechts das berechtigte Vertrauen der Arbeitgeber auf den Fortbestand der nationalen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu schützen, die die Rechtmäßigkeit der Regelungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe über den bezahlten Urlaub bestätigt hat.

(lb)

Gleichbehandlung

Abgelehnte muslimische Bewerberin enthält Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Religion

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2018 - Sa 963/18 – Pressemitteilung

Eine muslimische Bewerberin, die aufgrund ihres Kopftuchs nicht als Diplominformatikerin eingestellt wurde, erhält eine Entschädigung nach dem AGG. Das Land Berlin kann sich zur Ablehnung der Bewerberin nicht mit Erfolg auf das Neutralitätsgesetz berufen. Bei der Auslegung dieses Gesetzes ist das Gericht an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015 gebunden, wonach für ein gesetzliches allgemeines Verbot religiöser Symbole wie dem Kopftuch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität erforderlich ist. Dies konnte im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden. 

(lb)

Kürzung der Hinterbliebenenversorgung des jüngeren hinterbliebenen Ehepartners verstößt nicht gegen AGG

BAG, Urteil vom 11.12. 2018 - 3 AZR 400/17 – Pressemitteilung Nr. 66/18

Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 v.H. gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Die durch diese Altersabstandsklausel bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters ist gerechtfertigt. Der Arbeitgeber, der eine Hinterbliebenenversorgung zusagt, hat ein legitimes Interesse, das hiermit verbundene finanzielle Risiko zu begrenzen. Die Altersabstandsklausel ist auch angemessen und erforderlich.

(lb)

Kündigung/Kündigungsschutz

Kündigungsschreiben muss unterzeichnet sein, bevor Massenentlassungsanzeige bei Agentur für Arbeit eingeht

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.08.2018 - 12 Sa 17/18 – Leitsätze

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist gem. § 134 BGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1 KSchG unwirksam, wenn die Kündigungserklärung erfolgt, bevor die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Die Kündigungserklärung ist erfolgt, wenn das Kündigungsschreiben unterzeichnet ist. Auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer kommt es nicht an.

(lb)

Prozessuales

Wertermittlung des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 RVG erfolgt verfahrensbezogen

LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.10.2018 - 5 Ta 126/18 – Leitsätze

Die Ermittlung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 RVG erfolgt verfahrensbezogen. Eine verfahrensübergreifende Bewertung wäre mit der Systematik der Bemessung der Gebühren nach dem RVG unvereinbar. Außerhalb der Wertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 2 GKG und der Erstreckung auf die Rechtsanwaltsgebühren gemäß § 32 Abs. 1 RVG ist im Rahmen der Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 RVG ein Hilfsantrag - von Fällen wirtschaftlicher Identität im Verhältnis zum Hauptantrag abgesehen - auch dann werterhöhend zu berücksichtigen, wenn über diesen keine gerichtliche Entscheidung ergeht oder dieser nicht mitverglichen wird, weil § 45 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 GKG insoweit weder direkt noch analog anwendbar ist. 

(lb)

Sozialrecht

Erfolgt psychotherapeutische Tätigkeit zu heilkundlichen Zwecken übt der Beschäftigte eine entsprechende Tätigkeit iSv. Teil B XI 18 Entgeltgruppe 14 Entgeltordnung VKA aus

ArbG Frankfurt, Urteil vom 08.11.2018 - 7 Ca 1406/17 – Leitsätze

Erfolgt die psychotherapeutische Tätigkeit in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle zu heilkundlichen Zwecken, ist hierfür eine Approbation erforderlich und übt der oder die Beschäftigte, dem die Tätigkeit übertragen ist, eine entsprechende Tätigkeit iSv. Teil B XI 18 Entgeltgruppe 14 Entgeltordnung VKA aus. Erfolgt die Tätigkeit dagegen zu dem Zweck, soziale Konflikte zu überwinden oder zu sonstigen nicht heilkundlichen Zwecken, ist die Approbation nicht erforderlich und eine entsprechende Tätigkeit im Sinne des einschlägigen Tätigkeitsmerkmals liegt nicht vor. 

(lb)

§ 41 S. 3 SGB VI ist mit höherrangigem Recht vereinbar

BAG, Urteil vom 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 – Pressemitteilung Nr. 69/18

Die Regelung in § 41 S. 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es konnte unentschieden bleiben, ob eine Hinausschiebensvereinbarung voraussetzt, dass nur der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird. 

(lb)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Antrag einer Gewerkschaft, dem Vorstand einer SE zu untersagen, der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Satzungsänderung zu unterbreiten, der sich auf die Verkleinerung des Aufsichtsrates richtet, ist unzulässig

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2018 - 19 TaBV 1/18 – Leitsätze

Der Antrag einer Gewerkschaft, es dem Vorstand einer Europäischen Gesellschaft (SE) zu untersagen, der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Satzungsänderung zu unterbreiten, der sich auf die Verkleinerung des Aufsichtsrates richtet, ist unzulässig. Zulässig ist ein Feststellungsbegehren der Gewerkschaft, das sich auf die Unwirksamkeit einer Beteiligungsvereinbarung nach § 21 Abs. 6 SEBG bezieht, die u.a. regelt, dass im Falle der Verkleinerung des Aufsichtsrates kein exklusives Vorschlagsrecht der Gewerkschaften besteht. Eine dahingehende Regelung ist indessen nicht unwirksam. Im Falle einer Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft schützt zwar § 21 Abs. 6 SEBG alle Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung. Das gewerkschaftliche Vorschlagsrecht fällt aber nicht darunter. 

(lb)

Urlaubsrecht

Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nicht ohne Antrag Urlaub gewähren

LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2018 - 6 Sa 272/18 – Leitsätze

Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr ohne Antrag Urlaub zu gewähren. Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell entstehen keine Urlaubsansprüche. 

(lb)

C. Literatur

Allgemein

„Zugunsten des Arbeitnehmers“  - entgeltfortzahlungsrechtliche Zweifelsfragen

Dr. Gerhard Knorr, München, NZA 2018, 1449-1453

Die finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers an Feiertagen und im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für den Arbeitnehmer jedoch keine Verpflichtung die ausgefallene Arbeitszeit unentgeltlich nachzuarbeiten. Damit verbunden treten immer wieder Zweifelsfragen auf. Der Autor beschäftigt sich aufgrund dessen mit einer Entscheidung des BAG (BAG, Urt. v. 6.12.2017 – 5 AZR 118/17), in dessen Mittelpunkt die Frage steht, inwieweit von § 2 EFZG abweichende tarifvertragliche Regelungen zur Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen mit § 12 EFZG vereinbar sind und dadurch § 2 EFZG verdrängen. 

(lc)

Der gewillkürte Gemeinschaftsbetrieb unter Beteiligung einer Personalführungsgesellschaft im Praxistest – Zugleich Fortführung von Panzer-Heemeier/Schwipper, DB 2017 S. 1584

RAe Dr. Andrea Panzer-Heemeier/ Dr. Markus Schwipper, Düsseldorf/München, DB 2018, 2931-2937

Mit dem Inkrafttreten der AÜG-Reform im April 2017 hat sich die Gesetzeslage für die Arbeitgeber verschärft. Aufgrund dessen erlangt der bisher eher wenig relevante sog. „gewillkürte“ Gemeinschaftsbetrieb als alternatives Gestaltungsinstrument stetig mehr Aufmerksamkeit von Unternehmen. Er soll zu mehr Flexibilisierung beitragen und Personalkosten reduzieren. Auch erste Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte legen nahe, dass der gewillkürte Gemeinschaftsbetrieb eine wirkliche Alternative für Arbeitgeber darstellt. Der Beitrag beleuchtet daher näher ob und inwieweit sich dieses besondere Gestaltungsinstrument in der Praxis bisher seit den ersten Gerichtsentscheidungen bewährt hat. 

(lc)

Rechtsprechung zum Gesundheitsschutz in den Jahren 2017 und 2018 und Konsequenzen für die betriebliche Praxis

RAe Max Oberberg/ Heiko Jarosch, Kiel, NZA-RR 2018, 633-638

Die Autoren berichten von den neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zu Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der aufgrund von § 18 ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen. Zudem analysieren sie die ergangenen Entscheidungen im Hinblick auf ihre praktische Bedeutung und geben einen Ausblick auf Regelungen des Gesundheitsschutzes außerhalb des Arbeitsschutzgesetzes.

(tl)

Mitbestimmung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

RAe Martin Fieseler/Thomas Berger, Berlin, NZA 2018, 1520 – 1526

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Beschluss des BAG vom 28.3.2017, welcher die Mitbestimmung der Betriebsräte im Gesundheitsschutz zum Gegenstand hatte. Es wird der Frage nachgegangen, wann eine Gefährdung feststeht, ohne dass sie durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde. Kritisch setzen sich die Autoren sodann mit der in der Entscheidung aufkommenden Ansicht auseinander, wonach eine Einigungsstelle selbst keine Gefährdungen feststellen könne. Diskutiert wird letztlich noch die Mitbestimmung auch bei menschengerechter Gestaltung der Arbeit.

(gk)

Hemmung von Ausschlussfristen nach § 203 S. 1 BGB

RAe Dr. Sebastian Naber/Dr. Willem Schulte, Hamburg, NZA 2018, 1526 – 1530

Dem Beitrag liegt die Entscheidung des BAG zugrunde (NZA 2018, 1402), wonach eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist entsprechend § 203 S. 1 BGB gehemmt werden kann. Die Autoren befassen sich kritisch mit dem Urteil des BAG und gehen auf verschiedene Folgefragen ein, welche sich nach der Entscheidung für die Autoren stellen. In ihrem Fazit halten die Autoren unter anderem fest, dass die Entscheidung des BAG sowohl methodisch, als auch aus praktischer Sicht nicht überzeugt.

(gk)

Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im europäischen Arbeits- und Sozialrecht

Prof. Dr. Adam Sagan, Bayreuth, NZA-Beilage 3/2018, 47 – 54

In seinem Beitrag möchte der Autor einen Überblick über die Entscheidungen des EuGH geben, welche sich unmittelbar auf das deutsche Recht auswirken oder zumindest mit diesem in einem Zusammenhang stehen. Im Einzelnen werden so Entscheidungen nach den Themengebieten Arbeitnehmerfreizügigkeit, Gleichbehandlung, Betriebsübergang, Massenentlassung, Befristung, Leiharbeit und internationales Arbeitsrecht dargestellt. In seinem Fazit hält der Autor unter anderem fest, dass die Entscheidungen des EuGH so unterschiedlich seien, dass sie sich einer einheitlichen Bewertung entziehen.

(gk)

Arbeitsvertragsrecht

(Aktuelle) rechtliche Aspekte bei Altersgrenzenregelungen – AGG, AGB-Kontrolle, Befristungskontrolle, und rentennahe Beschäftigung

RAe Prof. Dr. Bernd Schiefer/ Hans-Wilhelm Köster, Düsseldorf, DB 2018, 2874-2877

Ein häufig verbreitetes Missverständnis ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Rentenbezug „automatisch“ endet. Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn eine wirksame Altersgrenzenvereinbarung getroffen ist. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, muss das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.  Da dies jedoch oftmals zu Streitigkeiten um Abfindungen führen kann, erscheinen Altersgrenzenklauseln als äußerst ratsam. Die Autoren zeigen diesbezüglich welche Bestimmungen bei der Festlegung einer solchen Klausel beachtet werden müssen. Hierbei nehmen sie insbesondere Bezug auf das AGG, das Befristungsrecht sowie die AGB-Kontrolle und stellen die von der Rechtsprechung gegebenen Grenzen dar. 

(lc)

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei kollektiven Krankmeldungen

RA Dr. Wolfgang Wittek, Hamburg, DB 2018, 2991-2995

Kollektive Krankmeldungen als irreguläres Mittel des Arbeitskampfes gelten bereits seit den Siebzigerjahren in der Rechtsprechung des BGH als sittenwidrig. Nichtsdestotrotz häufen sich in jüngster Zeit derartige Vorkommnisse erneut. Der Beitrag möchte daher betroffenen Arbeitgebern eine Hilfestellung für eine richtige und effektive Reaktion auf derartiges Verhalten von Arbeitnehmern und Gewerkschaften geben. Vorgeschlagen werden beispielweise eine Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei bloß vorgeschobener Arbeitsunfähigkeit, eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung von sich unberechtigt krankmeldenden Arbeitnehmern oder eine Strafanzeige wegen Betruges gegen die entsprechenden Personen. Hiervon erhofft sich der Autor eine Minimierung der finanziellen Risiken für Arbeitgeber in solchen Fällen, sowie eine abschreckende Wirkung für die Zukunft.

(tl)

Der auf Kündigungsgründe gestützte Auflösungsantrag des Arbeitgebers – zugleich Anmerkung zu BAG vom 24.5.2018 – 2 AZR 73/18, BB 2018, 1971

RA Dr. Philipp Wiesenecker, Frankfurt a.M., BB 2018, 2932-2936

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem Urteil des BAG vom 24.5.2018, welches einen Auflösungsantrag des AG zum Gegenstand hatte.
Dabei wird zunächst der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt dargestellt. Anschließend befasst sich der Autor mit den einzelnen Voraussetzungen des Auflösungsantrags des Arbeitgebers und geht der Frage nach, inwiefern sich Kündigungsgründe zu Auflösungstatsachen verhalten. 
In seinem Fazit hält der Autor fest, dass der arbeitgeberseitige Auflösungsantrag ein im Anwendungsbereich begrenztes Kündigungsrecht darstelle, welches dadurch begrenzt werde, dass der Auflösungsantrag nur bei ordentlicher Kündigung in Betracht komme und die Kündigung ausschließlich sozialwidrig sein müsse.

(gk)

Befristungsrecht

Befristung durch gerichtlichen Vergleich: Welche Mitwirkung des Gerichts ist erforderlich?

RA Dr. Dirk Schnelle, München, NZA 2018, 1445-1449

Ein gerichtlicher Vergleich kann nach § 14 I 2 Nr. 8 TzBfG eine Befristung mit Sachgrund rechtfertigen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG reicht hierfür jedoch nicht jeder gerichtliche Vergleich im Sinne der ZPO, da eine Befristung nur gerechtfertigt sei, wenn das Gericht am Inhalt des Vergleichs verantwortlich mitwirken kann. Diese Regelung ist wiederholt auf Kritik gestoßen. Eine neuere Entscheidung des BGH gibt dem Autor Anlass die Rechtsprechung des BAG zu § 14 I 2 Nr. 8 TzBfG erneut kritisch zu überprüfen. 

(lc)

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber-Strategien bei kriselnder Pensionskasse

RAe Prof. Dr. Martin Diller/Dr. Jens Günther, München, NZA 2018, 1505 – 1509

Nachdem ein von der BaFin durchgeführter Stresstest durchgeführt wurde, welchen neun Pensionskassen nicht in allen Szenarien bestanden, wurde offenbar, dass die anhaltende Niedrigzinsphase immer mehr Pensionskassen in große Schwierigkeiten bringt. 
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Strategiemöglichkeiten für kriselnde Pensionskassen dar und erläutern die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für betroffene AG.

(gk)

Die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung in den Jahren 2016 – 2018

Dr. Volker Matthießen, Offenbach a.M., NZA 2018, 1509 – 1519

In seinem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die Rechtsprechung, insbesondere des 3. Senats des BAG, zum Recht der betrieblichen Altersversorgung für die Jahre 2016, 2017 und 2018. Dabei liegt der Schwerpunkt der Entscheidungen auf dem Schutz vor Diskriminierung, der begrifflichen Klärung bestimmter Zusageformen, den Pflichten bei verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung und in der Anpassung von Betriebsrenten sowie der Änderung von Versorgungszusagen. 

(gk)

Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung bei der Gründung einer Societas Europaea (SE) – „Sein“ oder Sollen?

RA Dr. Patrick Mückl, Düsseldorf, BB 2018, 2868-2872

Ein Vorteil der Rechtsform einer Societas Europaea (SE) ist, dass der Umfang der Mitbestimmung im Unternehmen durch Verhandlung ausgestaltet werden kann. Voraussetzung ist dafür bei Gründung der SE jedoch, dass Verhandlungen mit dem „besonderen Verhandlungsgremium“ (BVG) stattgefunden haben. Fehlt es hier an einer Einigung, so gilt von Gesetzes wegen die Regelung zur Mitbestimmung, die in der Gesellschaft vor der Umwandlung in eine SE bestanden hat. Mit dem Problemkreis der gesetzlichen Regeln zur  Mitbestimmung in der SE setzt sich der Beitrag vertieft auseinander. Im Zentrum steht die Frage der Auslegung der maßgeblichen Norm des § 35 SEBG. Es ist im Einzelnen noch nicht geklärt, ob im Rahmen dessen hinsichtlich des Bestehens eines Aufsichtsrates auf den „Ist – Zustand“ (konkrete Betrachtung) oder auf den gesetzlich vorgegebenen „Soll –Zustand“ (abstrakte Betrachtung) abzustellen ist. Der Verfasser spricht sich nach Untersuchung des Wortlauts der Normen des SEBG, sowie teleologischer und richtlinienkonformer Auslegung für ein Verständnis im Sinne einer konkreten Betrachtung aus.

(tl)

§ 117 II BetrVG als (bedrohtes) Privileg des fliegenden Personals

RA Dr. Stephan Vielmeier, München, NZA 2018, 1530 – 1533

Angesichts der aktuellen Diskussionen rund um die Streiks bei Ryanair fordern der Bundesarbeitsministers, eine Länderinitiative im Bundesrat und die Linken Reformen, da der Umstand, dass es für einen Betriebsrat eines Tarifvertrags bedarf, eine Sonderbelastung für das Flugpersonal darstelle. Die aktuelle Diskussion nimmt der Autor zum Anlass, um in seinem Beitrag zunächst die eingeschränkte Geltung des BetrVG für die Luftfahrt zu erörtern. Weiterhin setzt er sich mit § 117 BetrVG de lege lata auseinander und verdeutlicht mögliche Auswirkungen einer Veränderung von § 117 BetrVG. In seinem Fazit hält der Autor unter anderem fest, dass die aktuelle Diskussion über eine Reform des § 117 BetrVG zu sehr eine vermeintliche Belastung des fliegenden Personals betone, ohne die Privilegierung der „Betriebsverfassung nach Maß“ mit erweiterten Mitbestimmungsrechten zu berücksichtigen. Ferner hält der Autor fest, dass bei der „Causa Ryanair“ das BetrVG bei transnationalen Betrieben an seine Grenzen gerät, weshalb hier eine einheitliche europäische Arbeitnehmervertretung notwendig sei.

(gk)

Entsenderecht

Die Änderung der arbeitsrechtlichen EntsenderichtlinieProf. Dr. Karl Riesenhuber, Bochum, NZA 2018, 1433-1439

Bis zum 30.07.2020 ist die im Frühsommer des Jahres verabschiedete Entsende-Änderungsrichtlinie 2018/957 umzusetzen. Sie bringt erhebliche Verschärfungen des Entsenderechts mit sich. Es ist insbesondere der Anwendungsbereich der Richtlinie substanziell erweitert. Kern der Entsende-Änderungsrichtlinie bildet Art. 3, der bestimmt, welche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaats auf das konkrete Arbeitsverhältnis anzuwenden sind und diese dem Arbeitnehmer garantiert. Hierzu befasst sich der Autor mit generell anwendbaren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, den Besonderheiten bei langfristiger Entsendung sowie den speziellen Bedingungen bei grenzüberschreitender Leiharbeit. Abschließend stellt der Autor dar, dass die Entsende-Änderungsrichtlinie zwar erhebliche Verschärfungen beinhaltet, jedoch die praktische Durchführung von Entsendungen erleichtert werden kann.

(lc)

Europarecht

Verfahren vor dem EuGH

Dr. Johannes Heuschmid/ Dr. Daniel Hlava/ Ref. Jur. Johannes Höller, Frankfurt a. M., NZA 2018, 1453-1464

Die Autoren berichten in kritischer Reflexion über anhängige Verfahren, relevante Schlussanträge und Entscheidungen des EuGH im Zeitraum April bis Juni 2018. 

(lc)

Aktuelle Rechtsprechung des EGMR im Bereich des Arbeitsrechts

Dr. Johannes Heuschmid, Frankfurt a.M., NZA Beilage 3/2018, 68-76

Der Beitrag liefert einen Überblick über die aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung des EGMR. Dieser vorangestellt sind zudem Erläuterungen zu Rahmenbedingungen der Arbeit des EGMR, zum Individualbeschwerdeverfahren sowie zu Drittintervention und Restitutionsklage. 
In der Rechtsprechungsübersicht bereitet der Autor neue Entwicklungen zu Arbeitnehmerüberwachung, kirchlichem Arbeitsrecht sowie zu Koalitionsfreiheit und Streikrecht auf.

(tl)

Gleichbehandlung

#MeToo am Arbeitsplatz

RA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2018, 690-691

Bereits vor einem Jahr appellierte die Schauspielerin Alyssa Milano an Frauen, ihre Erfahrungen mit sexuellen Belästigungen auf Twitter zu schildern und sie mit dem Hashtag #MeToo zu versehen. Nachdem diese Diskussion in Amerika bereits einige Karrieren zumindest vorläufig beendet hat, ist sie auch längst im deutschen Arbeitsrecht angekommen. Der Beitrag befasst sich diesbezüglich mit den Pflichten des Arbeitgebers, insbesondere mit einer angemessenen Aufklärung des Sachverhalts und stellt geeignete Maßnahmen zur Reaktion vor. 

(lc)Kündigung/Kündigungsschutz

„Qualifizierungsbetriebe“ als Alternative zum Personalabbau?

RAe Dr. Burkard Göpfert/ Dr. Jochen Seier, München, NZA 2018, 1439-1445

Derzeit herrschen in zahlreichen Unternehmen Überlegungen zur Schaffung von eigenständigen Einheiten um „Mitarbeiterpools“ aus an sich freizusetzendem Personal zu bilden, das aufgrund verschiedenster Gründe nicht betriebsbedingt gekündigt werden kann. Das klassische Modell der Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft ist jedoch in einer hohen Anzahl der Fälle nicht zugänglich mangels zulässiger betriebsbedingter Beendigungsmöglichkeiten. Aufgrund dessen werden vorwiegend innerbetriebliche Lösungen diskutiert. Die Autoren fassen die rechtlichen Überlegungen zusammen und empfehlen die Bildung sogenannter „Qualifizierungsbetriebe“. 

(lc)

Sozialrecht

Der Einfluss von Zeiten unwiderruflicher Freistellung auf die Höhe des Arbeitslosengeldes

Ref. jur. Dr. Felix Weber, LL.M., Mannheim, NZA-RR 2018, 638-642

Der Beitrag widmet sich anhand der Rechtsprechung des BSG dem Thema der Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes gemäß SGB III. In dessen Zentrum steht der Bemessungszeitraum im Sinne des § 150 SGB III, im Speziellen die Frage, ob es für die Bemessung der Beschäftigungsdauer auf den leistungsrechtlichen oder den versicherungsrechtlichen Beschäftigungsbegriff ankommt. Die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung geht nunmehr vom versicherungsrechtlichen Beschäftigungsbegriff aus. Hieraus zieht der Autor für die Thematik von Arbeitnehmerfreistellungen den Schluss, dass es für den Bemessungszeitraum von Arbeitslosengeld unschädlich ist, wenn der betroffene Arbeitnehmer unwiderruflich freigestellt worden ist. Für die Zukunft erwartet er eine Anpassung auch der Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit an diese Rechtslage.

(tl)

 

                                                          

D. Entscheidungsbesprechungen

„Zulässige mehrjährige Bindungsfrist für Arbeitnehmer bei der Gewährung von Aktienoptionen“ 

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, DB 2018, 2878

(LAG München, Urteil vom 17.04.2018 – 7 Sa 752/17)

(lc)

„Versetzung infolge aufgetretener Konflikte“ 

RAin Svenja Heizmann, München, DB 2018, 2879

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2018 – 3 Sa 130/18)

(lc)

„Anrechnung der Höherversicherung“

RA Dr. Thomas Frank, München, DB 2018, 2881

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018 – 6 Sa 444/17) 

(lc) 

„EuGH kippt erneut BAG-Rechtsprechung zum Urlaub – Urlaubsansprüche sind nunmehr vererbbar“ 

RAin Dr. Sarah Reinhardt-Kasperek, München, DB 2018, 2937

(EuGH, Urteil vom 06.11.2018 – Rs. C-569/16 und C-570/16)

(lc)

„Abfindungsvergleiche im Arbeitsrecht nicht ohne Steuerberater abschließen“

RA Dr. Martin Riemer, Brühl, Db. 2018, 2939

(LAG Köln, Beschluss vom 05.09.2018 – 2 Ta 165/18)

(lc)

„Betriebsratsbeteiligung kann auch bei Kündigung von Arbeitnehmern im Ausland erforderlich sein"

RA Dr. Till Hoffmann-Remy, Frankfurt a. M., DB 2018, 2940

(BAG, Urteil vom 24.05.2018 – 2 AZR 54/18) 

(lc)

"Schadenspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB für jeden Verzug mit Teilzahlungen"

RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2018, 2876

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.10.2017 – 9 Sa 593/17)

(tl)

"Überprüfung der Bemessung-Obergrenze von Weihnachts- und Urlaubsgeld"

RA Dr. Marc Spielberger, München, NZA-RR 2018, 647

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2018 – 4 Sa 360/17)

(tl)

"Keine Urlaubsansprüche während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit"

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2018, 650-651

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2018 – 6 Sa 272/18)

(tl)

"Die Anwendbarkeit des BetrVG setzt eine Anbindung des Arbeitnehmers an einen inländischen Betrieb voraus"

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en Droit, Köln, BB 2018, 2880

(BAG, Urteil vom 24.05.2018 – 2 AZR 54/18)

(tl)

"Filialleiter mit teilweiser Personalkompetenz – Wahl in den Betriebsrat nicht ausgeschlossen"

RiArbG Olaf Möllenkamp, Lübek, NZA-RR 2018, 663-664

(ArbG Neumünster, Beschluss vom 27.06.2018 – 3 BV 3 a/18)

(tl)

"Abbruch einer Betriebsratswahl"

RA Tobias Grambow, Berlin, DB 2018, 2997

(LAG Hessen, Beschluss vom 03.09.2018 – 16 TaBVGa 86/18)

(tl)

"Wirtschaftsausschuss: Begriff der ständigen Beschäftigung gem. § 106 BetrVG bei befristet beschäftigten Arbeitnehmern"

RAin Dr. Anna Schnitzer, Hamburg, DB 2018, 2998

(LAG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2018 – 1 TaBV 2/18)

(tl)

"Fristlose Kündigung – Selbstwiderlegung der Unzumutbarkeit durch eigenes Verhalten des Arbeitgebers"

RA Dr. Wulf Gravenhorst, Düsseldorf, NZA-RR, 2018, 652-653

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2018 – 15 Sa 214/18)

(tl)

"Tarifvertragliche Ausschlussfristen und gesetzlicher Mindestlohn"

RA Dr. Daniel Hund, LL.M., München, DB 2018, 2996

(BAG, Urteil vom 20.06.2018 – 5 AZR 377/17)

(tl)

„Verhandlungen hemmen Ablauf einer vertraglichen Ausschlussfrist vor gerichtlicher Geltendmachung“

RA Dr. Christian Ley, München, BB 2018, 2936 – 2940

BAG, Urteil vom 20.6.2018 – 5 AZR 262/17

(gk)

„Tarifvertragliche Ausschlussfristen und Entgeltfortzahlungen – gesetzlicher Mindestlohn“

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2018, 2941 – 2944

BAG, Urteil vom 20.6.2018 – 5 AZR 377/17

(gk)

„Die Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen im Baugewerbe nach neuem Recht“

Prof. Dr. Stefan Greiner/RAin Joanna Zoglowek, Bonn/Köln, BB 2018, 2996 - 3002

BAG, Beschluss vom 21.3.2018 – 10 ABR 62/16

(gk)

„Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anordnung von Mehrarbeit unmittelbar nach Arbeitskampfmaßnahmen“

RA Bernd Weller, Frankfurt a.M., BB 2018, 3008

BAG, Beschluss vom 20.3.2018 – 1 ABR 70/16

(gk)