Dezember 2020

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

 

Allgemein

Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung

Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

 

Arbeitnehmerüberlassung

Vorabentscheidungsersuchen: Vergütung von Leiharbeitnehmern

 

Europarecht

Erfolglose Klage Ungarns und Polens gegen geänderte Entsenderichtlinie

Vorabentscheidungsersuchen: Verschieden hohe Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit

 

Gleichbehandlung

Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

 

Prozessuales

Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens

 

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Ausbildungsvergütung – Kürzung bei Teilzeit 

C. Literatur

 

Allgemein

Gestufte Grundrechtsbindungen, tückische Ausschlussfristen, gesetzliche Allgemeinverbindlichkeiten, träge Betriebsräte und mehr – Rechtsprechungsanalyse Kollektivarbeitsrecht 2019

Der Arbeitsvertrag zwischen deutschem und europäischem Recht – Rechtsprechungsanalyse Individualarbeitsrecht 2019

Arbeit im Home-Office: Gesetzentwurf zunächst gestoppt, nun verschlankt, Problem gelöst?

Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-„Risikogruppe“ – Ideen zum Ausgleich von Arbeits- und Fürsorgepflicht

Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 56 V 2 IfSG bei COVID-19?

Antidiskriminierungsrechtliche Folgen eines mangelhaften Bewerbungsmanagements

Liquidationsrecht und Beteiligungsvergütung des Chefarztes in Zeiten von Corona

 

Arbeitskampfrecht

Das politische Streikrecht in Deutschland – eine Bestandsaufnahme

Arbeitsvertragsrecht

Rechtssprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht (Teil 2) – Unter Berücksichtigung individualrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Ende 2019 bis November 2020

Probezeit-Neujustierung durch die „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“

Befristungsrecht

Die Änderung des § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG und ihre Auswirkung auf den Einstellungsbegriff nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG bei erheblicher Arbeitszeiterhöhung

Betriebsübergang

Neues zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang

Neues zum Betriebsübergang aus Erfurt und Luxemburg – Definition des Betriebsteils, Auftragsnachfolge und Vergaben im ÖPNV

Betriebsverfassungsrecht

Kein Blick zurück im Zorn – Zur Mitbestimmung beim Zusammentreffen von Betriebsänderung und Betriebsratswahl

Wie erklärt der Arbeitgeber das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen in der Einigungsstelle?

Insolvenz

Insolvenz in Eigenverwaltung – Chancen und Risiken aus arbeitsrechtlicher Sicht anhand einer Case Study

Kündigung/Kündigungsschutz

Ausgewählte kündigungsschutzrechtliche Fragen in der Prozessführung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes

Kündigung wegen (vermeintlicher) Pflichtverletzungen bei anderen Konzerngesellschaften?

Sozialrecht

Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Sperrzeiten

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Gewillkürte Tarifpluralität

Das BAG als „Ersatz-Tarifvertragspartei“?

Rechtliche Anreize zur Tarifbindung im Ausland – Modell für Deutschland?

Tarifverträge über mobile Arbeit

 

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

EU-weit besserer sozialer Schutz für Beschäftigte der Plattformwirtschaft

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 3.12.2020

Sozialkommissar Nicolas Schmit will den sozialen Schutz für Beschäftigte in der Plattformwirtschaft stärken und hat am 3.12.2020 auf dem Ratstreffen der EU-Arbeits- und Sozialminister angekündigt, im nächsten Jahr eine EU-Regelung auf den Weg zu bringen. Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben eine Grundsatzdebatte zu fairen Arbeitsbedingungen und sozialen Schutz in der Plattformwirtschaft geführt und darüber beraten, in welchen Bereichen EU-weite Regelungen sinnvoll wären. Auf der Agenda der Minister standen auch der Kommissionsvorschlag zu angemessenen Mindestlöhnen und zur unternehmerischen Verantwortung in globalen Lieferketten.

Essenslieferungen, Fahrdienste, Haushaltsdienstleistungen oder Textarbeit sind Arbeits- und Dienstleistungen, die immer häufiger über digitale Plattformen geordert werden. Die Zahl der Plattformtätigen in Deutschland und Europa nimmt zu, nicht zuletzt verstärkt durch die Corona-Pandemie. Plattformen sorgen für Beschäftigung, aber gleichzeitig beinhaltet Plattformarbeit oft auch intransparente und unvorhersehbare Arbeitsbedingungen, höhere Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und einen unzureichenden sozialen Schutz.

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat hatten 2019 eine Einigung über den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zu verlässlicheren Arbeitsbedingungen erzielt. Die EU-Regelung erfasst Tätigkeiten, die drei Arbeitsstunden pro Woche und zwölf Arbeitsstunden in vier Wochen durchschnittlich überschreiten. Mindestrechte bei den Arbeitsbedingungen gelten damit selbst in den flexibelsten atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie bei Arbeit auf Abruf, auf der Grundlage von Gutscheinen oder auf Online-Plattformen wie Uber oder Deliveroo. Auch bezahlte Praktikanten und Auszubildende fallen in den Geltungsbereich, solange sie die entsprechenden Kriterien erfüllen.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.
(gk)

EU Mitgliedstaaten fordern erstmals ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 1.12.2020

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 1.12.2020 für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen - erstmals und gemeinsam. Die 27 Länder einigten sich auf die Ratsschlussfolgerungen zum Thema "Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten". Alle Mitgliedstaaten stimmen überein, dass gesetzliche Vorgaben zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in eine kohärente EU-Strategie eingebettet sein sollten, um internationale Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards besser durchzusetzen. Sie formulieren drei zentrale Forderungen an die EU-Kommission:

  • Die Kommission soll einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen vorlegen, der unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten regelt.

  • Die Kommission soll einen umfassenden Aktionsplan vorlegen, der einen verbindlichen Sorgfaltsstandard kombiniert mit Unterstützung für europäische Unternehmen. So sollen beispielsweise einheitliche Qualitätskriterien für nationale Aktionspläne 'Wirtschaft und Menschenrechte' erarbeitet sowie europäische Branchendialoge initiiert werden.

  • Die 'Decent Work Agenda‘ der EU von 2006 soll erneuert werden. 

Die entsprechenden Schlussfolgerungen sind hier abrufbar.

(gk)

 

Unterstützung für Ausbildungsbetriebe in der Corona-Pandemie

Pressemitteilung des BMAS vom 10.12.2020Am 10.12.2020 wurden Änderungen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundesregierung weitet damit die Förderung von Ausbildungsplätzen aus. Schon bisher werden kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größerem Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Bundesregierung reagiert auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen und erleichtert die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien. Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen traten am 11.12.2020 in Kraft.

Im Einzelnen:

  • Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können künftig bereits mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr).
  • Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
  • Künftig werden auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.
  • Übernimmt ein Betrieb einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, kann dieser künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie gefördert werden (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal249 Mitarbeiter hatten).
  • Solche Übernahmen können bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).
  • Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).

(gk)

Das ändert sich im neuen Jahr

Pressemitteilung des BMAS vom 21.12.2020

Auf der Seite des BMAS ist eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen abrufbar, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2021 im Zuständigkeitsbereich des BMAS wirksam werden. Aus dem Bereich des Arbeitsrecht ist dabei u.a. zu nennen: Beschäftigungssicherungsgesetz, Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung, Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung, Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeit-von-morgen-Gesetz, Verlängerung der Möglichkeit zur Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen sowie audiovisueller Einrichtungen für Versammlungen, Gesetzlicher Mindestlohn.

Weitere Kategorien sowie Informationen zu den einzelnen Themen/Änderungen, sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar. 

(gk)

 

Beratungsgegenstände im Bundestag

194. Sitzung, 25.11.2020: keine relevanten Beschlüsse.

195. Sitzung, 26.11.2020: 

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen – Barrierefreiheit umfassend umsetzen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/24633)

196. Sitzung, 27.11.2020: 

  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetzes sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/24438)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/17284)

197. Sitzung, 8.12.2020: keine relevanten Beschlüsse.

198. Sitzung, 9.12.2020: keine relevanten Beschlüsse.

199. Sitzung, 10.12.2020: 

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Mindestlohn erhöhen, durchsetzen und die Mindestlohnkommission reformieren“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/22554)

200. Sitzung, 11.12.2020: keine relevanten Beschlüsse.

201. Sitzung, 16.12.2020: 

  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz(Arbeitsschutzkontrollgesetz) sowie Annahme des Gesetzesentwurfs auf Drucksache 19/21978 in der Fassung der Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/25141. 
  • Beratung der Beschlussempfehlung und Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) 
  • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Mehr Redlichkeit in der Fleischwirtschaft und faire Löhne für Leiharbeiter“ (BT-Drs. 19/22923)
  • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Arbeitsschutzkontrollgesetz nachbessern und Ausbeutung in der Fleischindustrie beenden“ (BT-Drs. 19/22488)
  • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Faire Arbeitsbedingungen und angemessener Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft“ (BT-Drs. 19/19551)

Sodann Annahme der Buchstaben b bis d der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/25141. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/22923, 19/22488, 19/19551.

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen für Unternehmen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen koppeln“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/25255)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU fair gestalten und Ausbeutung stoppen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/244/33)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (21. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Für ein Europa das schützt – Soziale Absicherung europaweit garantieren“. Sodann Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/24238. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/8287
  • Beratung des Antrags der Fraktion der AfD „Souveränität bedeutet Freiheit – Für ein Europa nationaler arbeits- und sozialrechtlicher Rahmenbedingungen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/25306)
  • Beratung des Antrags der Fraktion der AfD zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessen Mindestlöhne in der Europäischen Union KOM(2020)682 endg.; Ratsdok.-Nr. 12477/20, hier:Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Unvereinbarkeit des Richtlinienentwurfs des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/25307)

202. Sitzung, 17.12.2020:

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld und zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern und verbessern“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/25068)
  • Beratung und anschließende Ablehnung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Soziale Härten in der Pandemie vermeiden – Sonderzahlungen für die Ärmsten“ (BT-Drs. 19/25252)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen ermöglichen und sichern“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/24690)

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrats

998. Sitzung, 18.12.2020: 

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) (BR-Drs. 715/20)

  • Kenntnisnahme hinsichtlich eines Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (BR-Drs. 649/20)

  • Zustimmung hinsichtlich eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) (BR-Drs. 745/20)

  • Zustimmung zur zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung (BR-Drs. 747/20)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 55 - 64

  • Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht vom 26.11.2020 (BGBl I Nr. 56, S. 2575)

  • Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG) vom 3.12.2020 (BGBl I Nr. 59, S. 2691)

  • Gesetz zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes vom 3.12.2020 (BGBl I Nr. 59, S. 2702)

  • Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze vom 4.12.2020 (BGBl I Nr. 61, S. 2878)

  • Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub vom 17.12.2020 (BGBl I Nr. 64, S. 3011)

  • Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung vom 18.12.2020 (BGBl I Nr. 64, S. 3046)

Teil II: 20 – 23

Keine relevanten Veröffentlichungen.

(gk)

 

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) 398 - 435 

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2005 des Rates vom 4. Dezember 2020 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für Irland mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (L 412, S. 33)

(gk)

AllgemeinArbeitnehmereigenschaft von „Crowdworkern“BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9AZR 102/20 – Pressemitteilung Nr. 43/20Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.
Die Arbeitnehmereigenschaft hängt nach § 611a BGB davon ab, dass der Beschäftigte weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leistet. Zeigt die tatsächliche Durchführung eines Vertragsverhältnisses, dass es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Die dazu vom Gesetz verlangte Gesamtwürdigung aller Umstände kann ergeben, dass Crowdworker als Arbeitnehmer anzusehen sind. Für ein Arbeitsverhältnis spricht es, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit über die von ihm betriebene Online-Plattform so steuert, dass der Auftragnehmer infolge dessen seine Tätigkeit nach Ort, Zeit und Inhalt nicht frei gestalten kann.
(gk)Keine Kurzarbeit ohne wirksame VereinbarungArbG Siegburg, Urteil vom 11.12.2020 – 4 Ca 1240/20 – Pressemitteilung vom 10.12.2020Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.
(gk)
Versorgungszusage – Störung der GeschäftsgrundlageBAG, Urteil vom 8.12.2020 – 3 AZR 64/19 – Pressemitteilung Nr. 45/20Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Zwar ist es grundsätzlich möglich, die Anpassung von Versorgungsregelungen auf die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zu stützen. Vorliegend waren die Voraussetzungen hierfür jedoch nicht erfüllt. Geschäftsgrundlage sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, wenn der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut. Dem steht die Vorstellung einer der Parteien gleich, sofern sie für die andere Partei erkennbar war und nicht von ihr beanstandet wurde. Die Beklagte hat sich nicht auf solche Vorstellungen berufen, sondern die vermeintliche Verteuerung der Witwenrente auf Umstände gestützt, die - unverändert - Inhalt der Versorgungszusage sind. Soweit die Beklagte den Anstieg ihrer bilanziellen Rückstellungen aufgrund angeblich wegen der Änderung des Bilanzrechts gestiegener Barwerte angeführt hat, konnte sie damit ebenfalls nicht durchdringen. Nach der handelsrechtlichen Konzeption handelt es sich bei Rückstellungen im Wesentlichen um ein Instrument der Innenfinanzierung. Dies hat zwar Auswirkungen auf den bilanziellen Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens. Allerdings berechtigt ein schlechterer wirtschaftlicher Verlauf des Geschäftsjahrs nicht zum Widerruf von laufenden Betriebsrenten und somit auch nicht zur Änderung einer Anpassungsregelung. Denn nicht einmal eine wirtschaftliche Notlage kann nach den gesetzlichen Wertungen des Betriebsrentengesetzes einen Widerruf von Versorgungszusagen begründen. In so einem Fall eine Störung der Geschäftsgrundlage anzunehmen, widerspräche der gesetzlichen Risikoverteilung.
(gk)
ArbeitnehmerüberlassungVorabentscheidungsersuchen: Vergütung von LeiharbeitnehmernBAG, Beschluss vom 16.12.2020 – 5 AZR 143/19 (A), Pressemitteilung Nr. 48/20Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG sieht vor, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären (Grundsatz der Gleichbehandlung). Allerdings gestattet Art. 5 Abs. 3 der genannten Richtlinie den Mitgliedsstaaten, den Sozialpartnern die Möglichkeit einzuräumen, Tarifverträge zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern beim Arbeitsentgelt und den sonstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vom Grundsatz der Gleichbehandlung abweichen. Eine Definition des „Gesamtschutzes“ enthält die Richtlinie nicht, sein Inhalt und die Voraussetzungen für seine „Achtung“ sind im Schrifttum umstritten. Zur Klärung der im Zusammenhang mit der von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG verlangten Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern aufgeworfenen Fragen* hat der Senat entsprechend seiner Verpflichtung aus Art. 267 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung ersucht.

(gk)

Europarecht

Erfolglose Klage Ungarns und Polens gegen geänderte EntsenderichtlinieEuGH, Urteil vom 8.12.2020 – Rs. C-620/18 – ZusammenfassungDer Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklagen Ungarns und Polens gegen die Richtlinie zur Stärkung der Rechte entsandter Arbeitnehmer ab. Insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung des Binnenmarkts nach den schrittweisen Erweiterungen der Union durfte der Unionsgesetzgeber eine Neubewertung der Interessen der Unternehmen, die vom freien Dienstleistungsverkehr Gebrauch machen, und der Interessen ihrer in einen Aufnahmemitgliedstaat entsandten Arbeitnehmer vornehmen, um sicherzustellen, dass der freie Dienstleistungsverkehr unter gleichen Wettbewerbsbedingungen für diese Unternehmen und die des Aufnahmemitgliedstaats erfolgt.

Die Richtlinie 96/71 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ist durch die Richtlinie 2018/957 teilweise geändert worden. Mit dem Erlass der Richtlinie 2018/957 wollte der Unionsgesetzgeber den freien Dienstleistungsverkehr auf einer fairen Grundlage sicherstellen. Zu diesem Zweck zielt die Richtlinie 2018/957 darauf ab, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der entsandten Arbeitnehmer so weit wie möglich denen der Arbeitnehmer, die von im Aufnahmemitgliedstaat ansässigen Unternehmen beschäftigt werden, anzunähern.
(gk)
Vorabentscheidungsersuchen: Verschieden hohe Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger NachtarbeitBAG, Beschluss vom 9.12.2020 – 10 AZR 332/20 (A), Pressemitteilung Nr. 46/20Tarifvertragliche Regelungen, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Ausgleich vorsehen als für regelmäßige Nachtarbeit, werfen Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf. Diese Fragen müssen durch ein Vorabentscheidungsersuchen geklärt werden, das der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union richtet.
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union, Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht zu beantworten. 

Führen tarifvertragliche Regelungen die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG im Sinn von Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) durch, wenn sie unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit enthalten? Ist eine tarifvertragliche Regelung gleichbehandlungswidrig nach Art. 20 der Charta, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht, wenn damit neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Nachtarbeit auch Belastungen wegen der schlechteren Planbarkeit der Arbeitszeit ausgeglichen werden sollen?

(gk)

Gleichbehandlung

Halbierter Nachtarbeitszuschlag für SchichtarbeitBAG, Urteil vom 9.12.2020 – 10 AZR 334/20 – Pressemitteilung Nr. 47/20Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems geleistet wird, kann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
Nachtarbeitnehmer und Nachtschichtarbeitnehmer sind miteinander vergleichbar. Nach dem Manteltarifvertrag ist bei der Durchführung von Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen auf private und kulturelle Wünsche der Beschäftigten weitgehend Rücksicht zu nehmen. Der höhere Zuschlag für Nachtarbeitnehmer kann daher nicht den Zweck haben, ihre Freizeit vor Eingriffen durch den Arbeitgeber zu schützen. Andere sachliche Gründe, die die schlechtere Behandlung der Nachtschichtarbeitnehmer rechtfertigen könnten, lassen sich dem Manteltarifvertrag nicht entnehmen. Der Kläger kann den höheren Zuschlag verlangen, um mit den nicht regelmäßig nachts Arbeitenden gleichbehandelt zu werden (sog. Anpassung nach oben).
(gk)
ProzessualesZuständigkeit des Arbeitsgerichts im Rahmen eines KonkurrentenstreitverfahrensLAG Köln, Beschluss vom 4.12.2020 – 9 Ta 203/20-LeitsätzeFür das Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle für einen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Arbeitnehmers auf chancengleiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet ist, macht das Verfahren nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit.(gk)Tarifrecht/TarifvertragsrechtAusbildungsvergütung – Kürzung bei TeilzeitBAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 104/20 – Pressemitteilung Nr. 44/20Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Teilzeitauszubildenden ist nach den Regelungen des TVAöD eine Ausbildungsvergütung nur in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil ihrer Ausbildungszeit an der eines vergleichbaren Auszubildenden in Vollzeit entspricht. Nach § 8 Abs. 1 iVm. § 7 Abs. 1 Satz 1 des Besonderen Teils des TVAöD (TVAöD - BT) ist die Höhe der Ausbildungsvergütung in Abhängigkeit von der Anzahl der wöchentlichen Ausbildungsstunden zu bestimmen. An Auszubildende, deren Berufsausbildung in Teilzeit durchgeführt wird, ist danach eine Ausbildungsvergütung zu zahlen, die dem Anteil ihrer Ausbildungszeit an der eines vergleichbaren Auszubildenden in Vollzeit entspricht. Dies steht im Einklang mit § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF. Bei der Ermittlung der Höhe der Ausbildungsvergütung bleiben Zeiten des Berufsschulunterrichts außer Betracht. Sind Auszubildende von der betrieblichen Ausbildung freigestellt, um ihnen die Teilnahme am Berufsschulunterricht zu ermöglichen, besteht nach § 8 Abs. 4 TVAöD - BT - entsprechend der Regelung in §§ 15, 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG aF - allein ein Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung. 
(gk)

Allgemein

Gestufte Grundrechtsbindungen, tückische Ausschlussfristen, gesetzliche Allgemeinverbindlichkeiten, träge Betriebsräte und mehr – Rechtsprechungsanalyse Kollektivarbeitsrecht 2019PD Dr. Clemens Latzel, München, ZfA 2020, 527-583

Der Beitrag gibt einen Überblick über eine Auswahl an BAG-Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht aus dem Jahr 2019. Insbesondere wird Rechtsprechung zum Tarifvertragsrecht, tarifvertraglichen Sozialkassen, kollektivarbeitsrechtlichen Folgen von Betriebsübergängen und zum Betriebsverfassungsrecht besprochen. 
(eh)

Der Arbeitsvertrag zwischen deutschem und europäischem Recht – Rechtsprechungsanalyse Individualarbeitsrecht 2019Prof. Dr. Adam Sagan, Bayreuth, ZfA 2020, 584-631Dieser Beitrag dient als Überblick über die im Jahr 2019 ergangene BAG-Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht. Insbesondere wird Rechtsprechung zu den Themengebieten Gleichbehandlung, Urlaub, Betriebsübergang und Befristung besprochen. Außerdem wird Rechtsprechung zu den Themen Arbeitnehmerstatus, Vergütung, AGG, Datenschutz, Haftung und Bestandsschutz aufgegriffen.
(eh)Arbeit im Home-Office: Gesetzentwurf zunächst gestoppt, nun verschlankt, Problem gelöst?VorsRiBAG a. D. Prof. Franz Josef Düwell, Konstanz, BB 2020, 2868-2869 Aufgrund der Corona-Krise wurden viele Arbeitgeber dazu gezwungen, die Digitalisierung ihres Unternehmens voranzutreiben und die Möglichkeit des Home-Office zu bieten. Der Verfasser gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklung des Gesetzesentwurfs zur Mobilen Arbeit. Mit dem Gesetz zur Mobilen Arbeit soll das Home-Office erstmals gesetzlich verankert werden. 
(eh)Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-„Risikogruppe“ – Ideen zum Ausgleich von Arbeits- und FürsorgepflichtWiss. Mit. Dr. Yannik Beden/Wiss. Mit. Dr. Sebastian Rombey, Bonn, BB 2020, 2870-2876Infolge der COVID-19-Pandemie kam es vermehrt vor, dass Arbeitnehmer unter der Begründung, sie gehörten einer Risikogruppe an, entweder die Präsenz am Arbeitsplatz im Unternehmen verweigerten, oder ohne Rücksprache auf die Arbeit im Home-Office bestanden haben. Es wird in dem Beitrag geklärt, ob und inwiefern ein Arbeitnehmer unter dieser Begründung die eigentliche Arbeitsleistung verweigern darf. Abschließend geben die Verfasser Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber für den Umgang mit Arbeitnehmern einer Risikogruppe. 
(eh)Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 56 V 2 IfSG bei COVID-19?Wiss. Mit. Lisa Kraayvanger/Prof. Dr. Peter Schrader, Hannover, NZA-RR 2020, 623-627Ausgangspunkt des Beitrags ist § 616 BGB, woraus eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Vergütung an den Arbeitnehmer resultiert. Aufgrund der Corona-Pandemie stellt sich nun vermehrt die Frage, ob diese Pflicht weiterhin besteht, wenn gegenüber dem Arbeitnehmer ein berufliches Tätigkeitsverbot gem. § 31 IfSG oder eine Quarantäne gem. § 30 IfSG angeordnet wird. Anschließend diskutieren die Verfasser die umstrittene Frage, ob für den Arbeitgeber bei einer weiterhin bestehenden Zahlungsverpflichtung ein Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 2 S. 2 IfSG gegenüber der anordnenden Behörde besteht.
(eh)Antidiskriminierungsrechtliche Folgen eines mangelhaften BewerbungsmanagementsRef. iur. Hagen Trübenbach, LL.M. / Wiss. Mit. Alexander Pionteck, Gießen/Bonn, BB 2020, 2740-2746Der Aufsatz basiert auf einer Entscheidung des BAG (Urteil vom 23.1.2020 – 8 AZR 484/18), in welcher sich das Gericht mit dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 165 S. 3 SGB IX (Einladung schwerbehinderter Bewerber) und den daraus entstehenden Konsequenzen hinsichtlich § 15 Abs. 2 AGG auseinanderzusetzen hatte. Die Autoren analysieren das Urteil und gehen dabei auf die praxisrechtlichen Folgen ein. Sie konstatieren, dass eine rechtswidrige Nichteinladung eines (schwer-) behinderten Bewerbers an sich keine schadensersatzbegründende Handlung darstellt, jedoch die Vermutung für eine Benachteiligung nach § 22 AGG begründet.
(hl)Liquidationsrecht und Beteiligungsvergütung des Chefarztes in Zeiten von CoronaJustitiar Dr. Albrecht W. Bender, Erlangen, NZA 2020, 1517-1521Der Verfasser erörtert, ob und inwieweit sich Krankenhausträger aufgrund der Corona-bedingten Kapazitätsfreihaltungen gegenüber einem Chefarzt in Annahmeverzug gem. § 615 S. 1 BGB befinden und Verluste erstatten müssen. Des Weiteren geht er der Frage nach, ob Ausgleichsansprüche nach § 313 Abs. 1 BGB hinsichtlich der vom Staat gewährten finanziellen Hilfen gegen den Krankenhausträger bestehen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies weder bei Liquidationsrecht des Chefarztes, noch bei Beteiligungsvergütung der Fall ist.
(hl)ArbeitskampfrechtDas politische Streikrecht in Deutschland – eine BestandsaufnahmeWiss. Mit. Daniel Polzin, Trier, SR 2020, 216-230Der Fokus dieses Beitrags liegt auf der Diskussion über das politische Streikrecht. In der Debatte wird teilweise ein solches Recht nicht als verfassungsrechtlich zulässig erachtet, da es gegen die Prinzipien der demokratischen Grundordnung verstoße. Anhand jüngerer Rechtsprechung werden zunächst Entwicklungen des politischen Streikrechts aufgegriffen. Zugleich wird erörtert, ob und wenn ja unter welchen Rahmenbedingungen ein politischer Streik möglich wäre. 
(eh)ArbeitsvertragsrechtRechtssprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht (Teil 2) – Unter Berücksichtigung individualrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Ende 2019 bis November 2020RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2020, 2521-2526In diesem Beitrag wird die Rechtsprechungsübersicht aus dem vorangegangenen Heft fortgeführt. Die Übersicht zeigt eine Auswahl individualrechtlicher Entscheidungen seit Ende letzten Jahres. Beispielsweise werden auch Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, wie der Anspruch auf Homeoffice, behandelt. 
(eh)Probezeit-Neujustierung durch die „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“Dr. Sacha Stiegler LL.M., Berlin, DB 2020, 2577-2582Es wird der Frage nachgegangen, ob die Probezeit am Anfang eines Arbeitsverhältnisses länger als für sechs Monate wirksam vereinbart werden kann und welche Verlängerungsmöglichkeiten im nationalen Recht bestehen. Daran anknüpfend wird erörtert, welche Auswirkungen die neue sog. „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“ (RL 2019/1152/EU) auf das nationale Arbeitsrecht, insbesondere auf die Regelung des § 622 Abs. 3 BGB, hat. 
(eh)BefristungsrechtDie Änderung des § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG und ihre Auswirkung auf den Einstellungsbegriff nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG bei erheblicher ArbeitszeiterhöhungRiArbG Renate Schreckling-Kreuz/Prof. Dr. Harald Kreuz, Essen, AuR 2020, 504-507Die Verfasser erörtern, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit in der Neufassung des § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 99 Abs. 1 BetrVG hat. Von der bisherigen Rechtsprechung zum Mitbestimmungsrecht wurden die in der Altfassung des § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG genannten 10 Stunden als Anknüpfungspunkt herangezogen. 
(eh)BetriebsübergangNeues zum Widerspruchsrecht beim BetriebsübergangProf. Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede, ZfA 2020, 487-525Anknüpfungspunkt des Beitrags ist die Möglichkeit, noch sieben Jahre nach einem Betriebsübergang Widerspruch einlegen zu können. Die jüngste Rechtsprechung des BAG zeigt jedoch auf, dass sich Begrenzung des Widerspruchsrechts ergeben können. Zunächst skizziert der Verfasser die europäischen und die deutschen Rechtsvorgaben zum Widerspruchsrecht, um dann die sich aus diesem Recht ergebenden Probleme zu erörtern. Mithilfe der aktuellen Rechtsprechung des BAG werden abschließend neue Ansätze zum Widerspruchsrecht diskutiert. 
(eh)Neues zum Betriebsübergang aus Erfurt und Luxemburg – Definition des Betriebsteils, Auftragsnachfolge und Vergaben im ÖPNVProf. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2020, 1505-1509Anlass des Beitrags sind zwei Verfahren vor dem BAG (Urteil vom 14.5.2020 – 6 AZR 235/19 und Urteil vom 27.2.2020 – 8 AZR 215/19), in welchen sowohl der 6. Senat als auch der 8. Senat Stellung zum Begriff des Betriebsübergangs beziehen. Der Verfasser beleuchtet die Divergenzen, die hinsichtlich des Verständnisses der (unionsrechtlich geprägten) Voraussetzungen auftreten und stellt einen Zusammenhang mit zwei Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 12.2.2009 – Rs. C-466/07 [Klarenberg] und Urteil vom 27.2.2020 – Rs. C-298/18 [Graf und Pohle]) her.
(hl)

Betriebsverfassungsrecht

Kein Blick zurück im Zorn – Zur Mitbestimmung beim Zusammentreffen von Betriebsänderung und BetriebsratswahlRA Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. / RAin Dr. Julia, M. Bruck, Frankfurt a.M./Essen, BB 2020, 2810-2816Die Autoren beleuchten die Problematik, wann Betriebsräte, die parallel bzw. im Verfahren einer Betriebsänderung gewählt werden, Mitbestimmungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG zustehen. Anhand einer grafischen Darstellung zeigen die Autoren dabei fünf mögliche Zeitpunkte auf, die sich an Planung, Entschluss, Bekanntgabe und Umsetzung der Betriebsänderung orientieren. Anschließend erfolgt einer ausführliche Darstellung des Meinungsstands der Rechtsprechung sowie der Literatur. Sie schließen ihren Beitrag mit einem Lösungsvorschlag, in welchem sie einen „Planungsendbeschluss“ („PEB“) als maßgeblichen Zeitpunkt für die (Nicht-) Gewährung von Mitbestimmungsrechten nach §§ 111 ff. BetrVG ausmachen. Kurz angesprochen werden darüber hinaus auch die Informations- und Konsultationsrechte nach §§ 17 ff. KSchG, die sich entsprechend verhalten.
(hl)Wie erklärt der Arbeitgeber das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen in der Einigungsstelle?RA Dr. Jan Heuer / RA Dr. Markus Janko, Düsseldorf, NZA 2020, 1521-1525Die Verfasser geben in ihrem Beitrag einen Praxis-Leitfaden und klären dabei die Frage, inwieweit der Arbeitgeber einseitig das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen in der Einigungsstelle erklären kann, um im Anschluss die geplante Betriebsänderung umsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund beleuchten sie unter anderem das Urteil des BAG vom 16.8.2011 (1 AZR 44/10) und zeigen die Folgen für die Praxis auf.
(hl)

Insolvenz

Insolvenz in Eigenverwaltung – Chancen und Risiken aus arbeitsrechtlicher Sicht anhand einer Case StudyRAe Eva Wißler/Joachim Walterscheid, Frankfurt a.M./München, DB 2020, 2633-2637Bis zum 1.10.2020 war die Insolvenzantragspflicht aufgrund der Corona-Krise ausgesetzt. Mit Beginn des nächsten Jahres wird daher erwartet, dass viele Unternehmen Insolvenz anmelden. Anhand eines fiktiven Unternehmens wird erörtert, ob das Konstrukt der Insolvenz in Eigenverwaltung eine Chance für betroffene Unternehmen sein kann. Insbesondere werden dafür die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Insolvenz in Eigenverwaltung veranschaulicht. 
(eh)

Kündigung/Kündigungsschutz

Ausgewählte kündigungsschutzrechtliche Fragen in der Prozessführung des gewerkschaftlichen RechtsschutzesRudolf Buschmann, Kassel, AuR 2020, 497-503Ausgangspunkt des Beitrages ist eine Entscheidung vom LAG Berlin-Brandenburg vom 17.2.2012 (6 Sa 2266/11), wonach eine unangemessene Benachteiligung nicht zu einer unwirksamen Kündigung gemäß § 23 KSchG in einem Kleinbetrieb führte. Anhand von Rechtsprechung, verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben beurteilt der Verfasser die Verfassungsmäßigkeit der sog. „Kleinbetriebsklausel“ des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG. 
(eh)

Kündigung wegen (vermeintlicher) Pflichtverletzungen bei anderen Konzerngesellschaften?RA Dr. Stephan Vielmeier, München, NZA 2020, 1510-1517Arbeitnehmer werden zunehmend auch innerhalb eines Konzerns versetzt und wechseln so gelegentlich ihren Arbeitgeber (z.B. anlässlich einer Beförderung oder Entsendung). Der Verfasser geht der Frage nach, inwieweit Pflichtverletzungen bei anderen Arbeitgebern innerhalb desselben Konzerns zu Kündigungen berechtigten. Dazu zeigt er zunächst den Grundsatz auf, wonach ein Durchschlagen von Pflichtverletzungen – auch bei Konzernbezug – nicht gegeben ist. Daneben werden mögliche Ausnahmen dargestellt, bspw. die Berücksichtigung von Pflichtverletzung bei zeitlich parallelen Schuldverhältnissen oder der Schadenseintritt bei einer anderen Konzerngesellschaft. Schließlich werden auch Besonderheiten bei der Berücksichtigung von Pflichtverletzungen aus früheren Arbeitsverhältnissen analysiert und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten erörtert.
(hl)

Sozialrecht

Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und SperrzeitenRiBSG Nicola Behrend, Kassel, AuR 2020, 492-496Anhand aktueller Rechtsprechung des BSG wird besprochen, welche Auswirkungen arbeitsvertragliche Regelungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf sozialrechtliche Ansprüche haben können. Die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag können beispielsweise die Höhe und den Umfang der Arbeitslosenunterstützung beeinflussen. Insbesondere wird auch darauf eingegangen, welche Folgen versicherungswidriges Verhalten der Beschäftigten haben kann. 
(eh)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Gewillkürte TarifpluralitätProf. Dr. Richard Giesen, München, ZfA, 466-486Anhand zweier Beispiele wird verdeutlicht, was unter gewillkürter Tarifpluralität verstanden werden kann und wie sie zur Anwendung kommt. Nach einem historischen Überblick über die Gesetzesentstehung des Tarifeinheitsgesetzes, insbesondere des § 4a TVG, zeigt der Verfasser auf, ob gewillkürte Tarifpluralität in dem Betrieb angewendet werden kann und wie die Regelungen bei der Anwendung von Tarifpluralität ausgestaltet werden können.
(eh)

Das BAG als „Ersatz-Tarifvertragspartei“?RA Torsten Herbert/Alexander Braun, Wuppertal, NZA-RR 2020, 617-623Anlass des Beitrags ist die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung des BAG. In einem Urteil vom 19.12.2019 (6 AZR 563/18) hat sich das BAG mit seinen eigenen Regelungskonzepten über die Regelungen der Tarifvertragsparteien hinweggesetzt. Die Verfasser werfen daran anknüpfend die Frage auf, inwieweit ein Gericht Regelungen ersetzten darf, die von Gewerkschaft und Arbeitgeber einvernehmlich vereinbart wurden. Entscheidend ist für die Verfasser der Schutzauftrag der Gerichte aus Art. 1 Abs. 3 GG und der daraus folgende Kontrollmaßstab für Tarifnormen. 
(ja)

Rechtliche Anreize zur Tarifbindung im Ausland – Modell für Deutschland?Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter, Trier, SR 2020, 205-216Im Vergleich zu anderen Ländern wird aufgezeigt, dass der Umfang der Tarifbindung vom Organisationsgrad des Arbeitnehmerverbands abhängt. Beispielsweise in Ländern, in denen es mitgliedsstarke Gewerkschaften gibt, bedarf es keiner staatlichen Maßnahmen, um die Tarifwirkung zu erweitern. Es werden Modelle von möglichen Maßnahmen anderer Länder aufgezeigt, um dann zu erörtern, ob diese auf das deutsche Recht übertragen werden können. 
(eh)

Tarifverträge über mobile ArbeitProf. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch / Wiss. Mit. Viktor Kurz, Freiburg, BB 2020, 2804-2810Ausgangspunkt des Beitrags ist der Entwurf des BMAS bezüglich des Gesetzes zu mobiler Arbeit. Die Verfasser analysieren vor diesem Hintergrund bestehende tarifliche Regelungen. Zunächst geben sie dazu einen Überblick über bestehende Tarifvereinbarungen und dem in diesen enthaltenen „doppelten“ (da sowohl arbeitgeber-, als auch arbeitnehmerseitig) Freiwilligkeitsprinzip bei der Einführung von mobiler Arbeit. Im Anschluss zeigen sie die tariflichen Beendigungsmöglichkeiten der mobilen Arbeit sowie die Arbeitszeitregeln auf. Schließlich werden auch arbeitsschutzrechtliche Aspekte beleuchtet.
(hl)

D. Entscheidungsbesprechungen

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das Ende der VertrauensarbeitRAe Doreen Methfessel/Peter Weck, Düsseldorf, DB 2020, 2527(ArbG Emden, Urteil vom 24.9.2020 – 2 Ca 144/20)
(eh)Kein Betriebs(teil)übergang durch Wet-Lease-Überlassungen und Geschäftsabwicklung (Air Berlin)Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, DB 2020, 2528(BAG, Urteil vom 14.5.2020 – 6 AZR 235/19)
(eh)TV LeiZ: Übernahmeanspruch und Unterbrechung des EinsatzesRAe Dr. Alexander Bissels/Kira Falter, Köln, DB 2020, 2583-2584(LAG Köln, Urteil vom 20.5.2020 – 3 Sa 691/19)
(eh)Arbeitnehmer*innen-Begriff in der Gig-Economy Prof. Dr. Martin Gruber-Risak, Wien, AuR 2020, 526-528(EuGH, Beschluss vom 22.4.2020 – C-692/19)
(eh)Vertragliche Nachtarbeitszuschläge – welche Höhe ist angemessen?RA Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., Düsseldorf, DB 2020, 2638(BAG, Urteil vom 15.7.2020 – 10 AZR 123/19)
(eh)Anfechtung der Betriebswahl – Zeitpunkt der Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler RA Dr. Sebastian Frahm, Stuttgart/Berlin, DB 2020, 2639(BAG, Beschluss vom 20.5.2020 – 7 ABR 42/18)
(eh)Zur Zulässigkeit der Kürzung der betrieblichen Altersversorgung von Teilzeitarbeitskräften bei Beachtung des Pro-rata-temporis-GrundsatzesRAinnen Anja Dombrowsky/Cornelia-Cristina Scupra, Frankfurt a.M., DB 2020, 2540(BAG, Urteil vom 3.6.2020 – 3 AZR 480/18)

(eh)Verstößt der Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte gegen UnionsrechtRA Boris Blunck, Frankfurt, BB 2020, 2880(BAG, Beschluss vom 30.7.2020 – 2 AZR 225/20 (A)
(eh)Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld trotz langdauernder Erkrankung?RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2020, 632-633(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.6.2020 – 9 Sa 13/20)
(eh)Gesamtbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung in Coronazeiten?Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Bremen, NZA-RR 2020, 650-651(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.8.2020 – 12 TaBVGa 1015/20)
(eh)Fristwahrung der Kündigungsschutzklage durch Stellung des Pkh-Antrags?Wiss. Mit. Robert Weber, LL.M., Leipzig, NZA-RR 2020, 663-665(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.7.2020 – 1 Ta 80/20)
(eh)Schadensersatz nach der DS-GVO wegen unzulässiger Weitergabe von GesundheitsdatenRAe Dr. Wolf-Tassilo Böhm/Dr. Isabelle Brams, Frankfurt, NZA-RR 2020, 671(ArbG Dresden, Urteil vom 26.8.2020 – 13 Ca 1046/20)
(eh)Organisationsstärke in einzelnen Zuständigkeitsbereichen als TariffähigkeitskriteriumWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2020, 672(LAG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2020 – 5 TaBV 15/18)
(eh)Wiedereinsetzung bei fehlender einfacher SignaturRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2020, 722(BAG, Urteil vom 14.9.2020 – 5 AZB 23/20)
(eh)Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung und unterlassener MitwirkungRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2020, 722-723(BAG, Beschluss vom 7.7.2020 – 9 AZR 401/19 (A))
(eh)Erstattung von Kosten – Vertretung durch ArbeitgeberverbandRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2020, 723-724(BAG, Beschluss vom 2.9.2020 – 6 AZB 41/20)
(eh)Auflösende Bedingung – Abberufung als GeschäftsführerinRA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2020, 724(BAG, Urteil vom 17.6.2020 – 7 AZR 398/18)
(eh) Fällt die 15-Monats-Frist für den Urlaubsverfall?RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg, BB 2020, 2752(BAG, Beschluss vom 7.7.2020 – 9 AZR 245/19)
(hl)

Sterbegelder als betriebliche Altersversorgung?RA Prof. Dr. Martin Diller / Marco Herrmann, Stuttgart/Berlin, NZA 2020, 1525-1528(BAG, Urteil vom 10.12.2019 – 3 AZR 122/18)
(hl)